Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Leistungsnummer: 99085003014003
Leistungsbeschreibung
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde oder altes ungültiges Passdokument, falls vorhanden
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein der sorgeberechtigen Person
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Sollte ein neuer Kinderreisepass benötigt werden, finden sie hier die notwendigen Informationen: