Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Kinderreisepass Verlängerung

Leistungsnummer: 99085003020000

Leistungsbeschreibung

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • die Geburtsurkunde und ggf. die Namensänderungsurkunde (falls eine Namensänderung erfolgt ist, z.B. bei Namensschenkung, Adoption usw., bei ausländischen Urkunden bitte eine von einem beeidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzung beifügen),
  • ggfs. der alte Kinderreisepass/Reisepass oder Personalausweis
  • Zustimmungserklärung der/des gesetzlichen Vertreter(s)/Sorgeberechtigten, sofern es mehrere Sorgeberechtigte/gesetzliche Vertreter gibt, die mit dem Antragsteller im gemeinsamen Haushalt gemeldet, aber nicht dabei sind (siehe Formulare),
  • das Kind selbst ist auch mitzubringen.

Hinweis für eingebürgerte Antragsteller:

  • Der ausländische Reisepass muss zwingend vorgelegt werden. Sollte dieser eingezogen worden sein, lassen Sie sich bitte eine beglaubigte Kopie aushändigen.

Anträge / Formulare

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss umgehend erfolgen.

Gebühren

  • Gebühr: 6,00 Euro

Rechtsgrundlage