Wohngeldreform 2023 – ab 1. Januar 2023
Die Bundesregierung hat eine umfangreiche Reform des Wohngeldes beschlossen, die größte Wohngeldreform seit über 50 Jahren in der Geschichte Deutschlands.
Ab 2023 bekommen zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld - heute sind es 600.000. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
Weitere Informationen zur Wohngeldreform
vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
- FAQs zur “Wohngeld Plus“ - Reform
- WohngeldPlus-Rechner (gültig ab 1. Januar 2023)
- Wohngeld Plus für zwei Millionen Haushalte
Dienstleistungen zum Wohngeld
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Weitere Informationen
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Ansprechpartner und -partnerinnen
erreichbar per E-Mail wohngeld@wolfenbuettel.de:
- Frau Deckert
- Frau Friedrichs
- Herr Korfmacher
- Herr Schröder
- Frau Vincent
- Frau Wendel
- Frau Wenzel-Bitter