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Stiftungen in Wolfenbüttel

Im Rahmen des Projekts »Stiftungsbus« unterstützen die »Wolfenbütteler Heimatstiftung« und die »Oppermann-Kerle-Stiftung« die Stadt Wolfenbüttel und finanzieren über die kommenden Jahre einen Ford Transit, in den Gemeinschaftsunterkünften der Kommune für die Integrationsarbeit zum Einsatz kommt. © Stadt Wolfenbüttel
Im Rahmen des Projekts »Stiftungsbus« unterstützen die »Wolfenbütteler Heimatstiftung« und die »Oppermann-Kerle-Stiftung« die Stadt Wolfenbüttel und finanzieren über die kommenden Jahre einen Ford Transit, in den Gemeinschaftsunterkünften der Kommune für die Integrationsarbeit zum Einsatz kommt.

Was ist eine Stiftung?

In einem so genannten Stiftungsgeschäft bestimmt der Stifter den Namen, den Sitz und die Organe der Stiftung und verpflichtet sich, sie mit einem Stiftungsvermögen (meist Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien) auszustatten, aus dessen Erträgen die Arbeit der Stiftung finanziert wird. Eine gleichfalls vom Stifter vorgegebene Stiftungssatzung regelt die innere Organisation. Es sind Errichtungen unter Lebenden oder auch in einem Testament möglich.

Die Stiftung erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Anerkennung. Stiftungsbehörde ist in Niedersachsen seit dem 1. Januar 2005 das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport - Regierungsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich die künftige Stiftung ihren Sitz haben soll. Bei kirchlichen Stiftungen erfolgt die Anerkennung im Einvernehmen mit der Kirchenbehörde.

Die Stiftungsaufsicht des Landes stellt sicher, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen und der Stiftungssatzung verwaltet werden. Die Aufsicht soll so gehandhabt werden, dass Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit der Mitglieder der Stiftungsorgane nicht beeinträchtigt werden. Sie gewährleistet, dass der Wille der oder des Stiftenden dauerhaft eingehalten oder nicht mehr als notwendig verändert wird. Unter dem Internetauftritt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport können weitere Hinweise sowie auch verschiedene Muster zu Stiftungen eingesehen werden.

Welche Stiftungen werden von der Stadt verwaltet?

Wolfenbüttel-Stiftung

Die Stiftung führt den Namen Wolfenbüttel-Stiftung und hat ihren Sitz im Rathaus der Stadt Wolfenbüttel. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts nach Maßgabe des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes und besitzt die Rechte einer milden Stiftung.

Vertretung, Organe

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, im Verhinderungsfalle durch ein anderes Vorstandsmitglied, vertreten. Der Vorstand ist das einzige Organ der Stiftung, er besteht aus den jeweiligen Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Stadt Wolfenbüttel. Als Sachwalter der Stiftung wird der für das Stiftungswesen zuständige Mitarbeiter des Amtes für Finanzwesen bei der Stadt Wolfenbüttel eingesetzt (Kontakte). Vorsitzender des Stiftungsvorstandes ist der Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel, Herr Lukanic. Ist der Vorsitzende an der Ausübung seines Amtes verhindert, nimmt sein Stellvertreter alle dem Vorsitzenden zustehenden Aufgaben wahr. Der Stiftungsvorstand tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Stiftungsgeschichte


Mit Wirkung vom 1. Januar 2000 wurden die Horn'sche und die Hoyer-Mühlenbein'sche Stiftung, der Alfred- und Ludwig-Sophien-Stiftung zu Wolfenbüttel (genannt Schweiger'sche Stiftung) zugelegt. Die Schweiger'sche Stiftung ändert zugleich ihren Namen in "Wolfenbüttel-Stiftung". Die Schweiger'sche Stiftung entstand aufgrund eines Testaments der in Göttingen verstorbenen Witwe des dortigen Professors Schweiger, Sophie, geb. Pauli vom 18. Juni 1872. In einem Kodizill des Testaments vom Januar 1882 ist die Stadt Wolfenbüttel Erbin, und soll für die Errichtung einer Stiftung sorgen.

Die Horn'sche Stiftung entstand aufgrund eines Testaments der zu Wolfenbüttel verstorbenen Posamentierer Carl Friedrich Julius Horn und August Heinrich Ferdinand Horn.

Die Hoyer-Mühlenbein'sche Stiftung wurde am 26.01.1856 von den Schwestern Charlotte Mühlenbein, geb. Elich, und Marianne Elich zum Andenken an die Begründer der hiesigen Wohnstätte Klosterstraße 6 errichtet. Weiteres Kapital konnte durch die im Wege der Zweckänderung durchgeführten Einbringung der Heinemann'schen Stiftung und durch die Auflösung des Hachfeld'schen Legates, des Gustav-Thies-Nachlasses, sowie des Kröhl'schen Vermächtnisses dem Vermögen der Wolfenbüttel-Stiftung zugeführt werden.

Der Stiftungszweck

Die Stiftung hat den Zweck, Kinder unbemittelter Eltern zu unterstützen, um ihre Erziehung, die körperliche sowie geistige Ausbildung zu fördern und alte, hilfsbedürftige Personen aus den Stiftungseinkünften zu unterstützen. Des Weiteren können Institutionen und Körperschaften im Stadtgebiet Wolfenbüttel gefördert werden, die Hilfsbedürftige oder Kinder- und Jugendarbeit unterstützen oder Frauenförderung betreiben.

Auf Leistungen der Stiftung besteht kein Rechtsanspruch.

Das Stiftungsvermögen - Grundvermögen

  • Dauerkleingärten "Weiße Schanze" e.V.
    Die Wolfenbüttel-Stiftung ist im Besitz von 33.444 qm Gartenland, weiterhin gehören 54.154 qm der Stadt Wolfenbüttel. Vor Entstehung der Wolfenbüttel-Stiftung gehörten die Grundstücke zur Schweiger'schen und zur Heinemann'schen Stiftung.
  • Dauerkleingärten "Rote Schanze" e.V.
    Der Wolfenbüttel-Stiftung gehören 67.542 qm des Kleingartenlandes, weitere 10.685 qm gehören der Stadt Wolfenbüttel. Zuvor waren die Flächen der Wolfenbüttel-Stiftung im Eigentum der Schweiger'schen und der Horn'schen Stiftung.
  • Dauerkleingärten "Am Mühlenbach" e.V.
    13.410 qm dieses Kleingartenvereines gehören der Wolfenbüttel-Stiftung, weitere 7.316 qm liegen im Eigentum der Stadt Wolfenbüttel. Die Grundstücke der Wolfenbüttel-Stiftung lagen vor der Umbenennung im Eigentum der Schweiger'schen Stiftung.
  • Dauerkleingärten "Rodeland" e.V.
    Die Wolfenbüttel-Stiftung ist hier in Besitz von 19.921 qm des Kleingartenvereins "Rodeland" e.V., weitere 13.125 qm gehören der Stadt Wolfenbüttel. Zuvor gehörte das Gelände der Wolfenbüttel-Stiftung zum Vermögen der Schweiger'schen und der Heinemann'schen Stiftung.
  • Erbbaugrundstücke
    Die Wolfenbüttel-Stiftung unterhält inzwischen nur noch ein Erbbaugrundstück.

Das Stiftungsvermögen - Geldvermögen

  • Stiftungssparkonten
  • Darlehensforderungen
  • Beteiligungen

Die Förderungen der Stiftung

Personenförderung

Der Wolfenbüttel-Stiftung stehen meist zum Ende des Jahres Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Um hilfsbedürftigen Personen zum Weihnachtsfest eine Freude zu bereiten, wird die sogenannte "Weihnachtsbeihilfe" ausgezahlt. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Zuwendung, da möglichst in jedem Jahr ein anderer Personenkreis ausgewählt wird.


Das Sozialamt des Landkreises Wolfenbüttel legt jährlich eine Liste mit Personen vor, die förderungswürdig sind. Aus dieser Liste werden dann einige Personen ausgewählt, die im letzten Jahr keine Förderung erhalten haben. Je nachdem, wie viele Mittel zur Verfügung stehen, ergibt sich dann die Anzahl der Geförderten, da meist Beträge um 150 Euro an den Einzelnen ausgezahlt werden.

Projektförderung

Laut Stiftungszweck können neben Personen auch Institutionen gefördert werden. Die Projektförderungen sind ebenfalls einmalige Zuwendungen, die keinen wiederkehrenden Charakter haben. Es können jedoch nicht alle Projekte antragsgemäß gefördert werden, da auch hier nur begrenzte Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung stehen. Die bisher geförderten Projekte sind unter Akuelles aufgeführt.

Förderantrag

Antragsberechtigt sind:

    • Personen und Institutionen, die in Wolfenbüttel ansässig sind;
    • die den Stiftungszweck verfolgen;
    • die bedürftig sind.

    Anforderungen an den schriftlichen Antrag:
    • vollständige Angabe des Namens und der Adresse mit Telefonnummer für eventuelle Rückfragen;
    • vollständige Angabe der Bankverbindung Nachweis für die Bedürftigkeit;
    • umfassende Begründung des Antrags;
    • Zeitpunkt, wann die Förderung benötigt wird, speziell bei der Durchführung von Projekten;
    • genaue Angaben über die Höhe des Zuwendungsbetrages.

Bewilligung

Entspricht der Antrag formell und inhaltlich den oben geschilderten Anforderungen, so wird vom Stiftungsvorstand über die Bewilligung und die Höhe der Förderung entschieden. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses besteht nicht.

Mittelverwendung

Die beantragten Mittel müssen dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden. Daher bittet die Stiftung, die zweckentsprechende Verwendung des Zuschussbetrages innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung zu belegen. Wenn von Institutionen Einzelpersonen gefördert werden, so sind diese Personen zu nennen, die Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und dienen nur zum Nachweis. Die Wolfenbüttel-Stiftung hat die Verwendung der Zuwendungen bei Bedarf der Stiftungsaufsichtsbehörde nachzuweisen.

Die Bewilligung kann widerrufen, bereits gewährte Mittel können ganz oder teilweise wieder zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden. Als nicht zweckentsprechend verwendet gelten die Mittel bereits, wenn innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung die zweckentsprechende Mittelverwendung nicht belegt wird. Eine etwaige Rückzahlung ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch die Stiftung zu leisten. Die Verzinsung des Rückzahlungsanspruches mit 6 % jährlich vom Beginn der Überzahlung an bleibt vorbehalten.

Kontakt

  1. Herr Zumpe

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel
    Kämmerei

    Stadtmarkt 3–6
    38300 Wolfenbüttel

Waisenhausstiftung

Die Waisenhausstiftung ist gem. Satzung eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Wolfenbüttel. Mit einem Übertragungsvertrag hatte das Land Niedersachsen der Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszweckes Grundvermögen übertragen. Dabei handelte es sich um ein beachtliches Grundstück (Dr.-Heinrich-Jasper-Str. 22) welches mit dem Waisenhaus bebaut ist.

Das Grundstück wurde später in drei Grundstücke aufgeteilt. Für zwei kleinere Grundstücke hat die Waisenhausstiftung Erbbaurechtsverträge mit der Lebenshilfe Helmstedt Wolfenbüttel gGmbH (für das im hinteren Teil stehende -von der Lebenshilfe seinerzeit sanierte- "Calm'sche Haus", Töperstr. 20) und mit dem ev.-luth. Kirchenverband Wolfenbüttel (für den Kindergarten St. Johannis, Schützenstraße 11) geschlossen. Im Waisenhaus selbst (Baujahr 1704, von Hofbaumeister Hermann Korb) befindet sich im gesamten unteren Teil auf einer Fläche von 504 qm der Heilpädagogische Kindergarten der Lebenshilfe. Der obere Teil des Waisenhauses (444 qm) wurde vor ein paar Jahren durchgehend saniert und ist nun vermietet. In dem Zuge wurde auch die gesamte Vorderfassade aufgearbeitet. In den nächsten drei Jahren werden die Instandsetzungsarbeiten fortgeführt, es folgt die Sanierung der Nord- und Ostfassade. Bei der Nordfassade handelt es sich um die Rückfassade zum Innenhof; der Bodenbelag des Innenhofes wurde im Jahre 1995 saniert.

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, und zwar die Unterstützung hilfsbedürftiger Minderjähriger. Bei der Berücksichtigung sind Waisen zu bevorzugen.

Vertretung

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf unbescholtenen und voll geschäftsfähigen Personen:

  • Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel als Vorsitzender;
  • Propst der für die Stadt Wolfenbüttel zuständigen Propstei;
  • Zwei von der Bezirksregierung Braunschweig zu benennenden Mitglieder;
  • einem frei zu wählenden Mitglied (zur Zeit: Leiter der Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel).

Der Stiftungsvorstand tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Kontakt

  1. Herr Zumpe

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel
    Kämmerei

    Stadtmarkt 3–6
    38300 Wolfenbüttel

Die Hurst-Stiftung

Die Hurst-Stiftung wurde 1987 zum Andenken an die 1986 verstorbene Pfarrerin i. R. Hilda Hurst von den inzwischen verstorbenen Eheleuten Gertrud und Helmut Hurst errichtet. Sie ist eine rechtlich unselbständige, mildtätige Stiftung.

Stiftungszweck

Die Hurst-Stiftung hat ausschließlich den Zweck, alte und hilfsbedürftigen Menschen in geeigneter Form zu unterstützen.

Rat der Stiftung

Der Rat der Stiftung besteht aus den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Stadt Wolfenbüttel. Die Geschäftsführung obliegt einem Mitarbeiter des Amtes für Finanzwesen der Stadt Wolfenbüttel.

Stiftungsmittel

Für die Verwirklichung des Stiftungszweckes können jährlich 600 Euro bis 900 Euro ausgeschüttet werden.

Kontakt

  1. Herr Zumpe

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel
    Kämmerei

    Stadtmarkt 3–6
    38300 Wolfenbüttel

Die Franz-Löhr-Sottmar-Stiftung

Es ist ein kleines, aber feines Haus – persönliche Betreuung wie in einer Familie inklusive: Das Alters-Wohnheim der Franz-Löhr-Sottmar-Stiftung im Kalten Tal 34 in Wolfenbüttel, das 1957 eröffnet wurde.

Blick auf das Alters-Wohnheim der Franz-Löhr-Sottmar-Stiftung, ein Reihenhaus mit mehreren Wohneinheiten. © Stadt Wolfenbüttel
Das Alters-Wohnheim der Franz-Löhr-Sottmar-Stiftung

Stiftungsgeschichte

Sechs Zimmer stehen für Bewohner zur Verfügung. Das Haus ist kein Pflegeheim, vielmehr soll es, so der Stiftungszweck, vorrangig bedürftige Landwirte, die im Kreis Wolfenbüttel einen landwirtschaftlichen Betrieb mindestens 15 Jahre lang besessen, gepachtet oder als landwirtschaftliche Beamte geleitet haben und älter als 60 Jahre sind, unterstützen und ihnen einen Altersruhesitz in einer Gemeinschaft und in familiärer Atmosphäre anbieten.

Der Stifter Franz Löhr, geboren am 18. Oktober 1877, verbrachte seine Kindheit und Jugend in Sottmar. Er überlebte beide Weltkriege und war nach Ende des 2. Weltkrieges zeitweise im Rat von Sottmar tätig. Er war gelernter Landwirt und leidenschaftlicher Jäger und führte bis zu seinem Tode den landwirtschaftlichen Betrieb seines Vaters, den er als einziger Sohn von seinem Vater übernommen hatte. Franz Löhr ist am 25. April 1955 in seinem Geburts- und Heimatort Sottmar unverheiratet verstorben, ohne Erben zu hinterlassen. Aus diesem Grund sollte sein gesamtes Vermögen durch Errichtung einer Stiftung gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. Nach dem Willen des Gründers sollte das gesamte Vermögen zur Errichtung eines Altersheimes verwendet werden.

Frauen durften laut Testament des überzeugten Junggesellen damals übrigens nicht aufgenommen werden. Die Satzung der Franz-Löhr-Sottmar-Stiftung wurde am 22. November 1955 mit ihrer notariellen Beurkundung rechtswirksam, allerdings unter klarstellenden Erläuterungen hinsichtlich des Ausschlusses von Frauen sowie der Aufnahme auch von Nicht-Landwirten. Mittlerweile gestattet die Satzung auch, dass Frauen in das Altersheim einziehen. Wichtig zu wissen: Auch Nicht-Landwirte können hier einziehen, allerdings nur, wenn sie dafür bezahlen. Aktuell fallen Kosten in Höhe von 920 Euro an.

Entsprechend des letzten Willens des Stifters wurde das Nachlassvermögen zum Bau eines Altenheimes Im Kalten Tale in Wolfenbüttel und von zwei Mehrfamilienhäusern in der Wolfenbütteler Wullenweberstraße, verwandt. Später kam weiteres, bedeutsames Vermögen durch das Vermächtnis von Antonie Meyerhof, geborene Wasmus, verstorben am 18. Mai 1967, hinzu.

  1. Franz-Löhr-Sottmar-Stiftung

    Geschäftsführerin Christa Bröder

    Im Kalten Tale 34
    38304 Wolfenbüttel

Die Fritz und Dorothea-Oppermann geb. Kerle-Stiftung

Die Fritz und Dorothea Oppermann-Stiftung wurde nach der Testamentsverfügung der Eheleute Oppermann im Januar 1972 errichtet. Sie ist eine selbständige und rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts. Die Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

Stiftungszweck

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Sie ist eine örtliche Stiftung für den Bereich der Stadt Wolfenbüttel. Vertretung / Organe Gerichtlich und außergerichtlich wird die Oppermann-Kerle-Stiftung durch den Stiftungsvorstand vertreten. Dieser setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem gewählten Bürgermeister, und drei weiteren Vorstandsmitgliedern, namentlich Helmut Oppermann, Kirstin Bosse-Poguntke und Elke Wesche-Möller.

Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen besteht aus Grundstücken, Erbbaurechten und sonstigem Kapitalvermögen. Der Stiftungsvorstand entscheidet jährlich über die Förderung von sozialen Projekten und über die Gewährung von finanziellen Beihilfen an Bedürftige im Sinne der Stiftungssatzung. Das jährlich angestrebte Fördervolumen beträgt aktuell 20.000 Euro.

Kontakt

ausschließlich per E-Mail: oppermann-stiftung@mailbox.org

Lessingtheater-Stiftung