Kulturbüro - 410/Lessingtheater
Theaterkasse
Stadtmarkt 7A
38300 Wolfenbüttel
+49 5331 86-507
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
der Landkreis Wolfenbüttel hat sich heute (15. April 2021) durch Allgemeinverfügung mit Wirkung ab dem 17. April 2021 zur Hochinzidenzkommune erklärt.
In einer weiteren Allgemeinverfügung vom 15. April 2021 hat der Landkreis Wolfenbüttel weitergehende Anordnungen für die Bereiche Kindertagesstätten und Großtagespflege mit folgendem Inhalt getroffen:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten ist ab dem 17. April 2021 untersagt. Zulässig ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen nach § 12 Abs. 1 Sätze 2 ff. der Niedersächsischen Corona-Verordnung. [… ] Die Allgemeinverfügung tritt am 17. April 2021 in Kraft und gilt bis zum Zeitpunkt ihres Widerrufes.
Vor diesem Hintergrund informiere ich Sie im Hinblick auf die Kindertagesstätten in der Stadt Wolfenbüttel wie folgt:
Die KiTas sind mit Wirkung vom 17. April 2021 geschlossen – das ist der Grundsatz. Die Betreuung der Kinder muss zu Hause erfolgen; bitte informieren Sie sich – soweit noch nicht geschehen – über dafür vorgesehene Unterstützungsleistungen wie bspw. das „Kinderkrankengeld“ oder auch Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die ab dem 17. April 2021 zulässige Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,
Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine(n) Erziehungsberechtigte(n).
Die höchstens zulässige Zahl der betreuten Kinder darf in einer kleinen Gruppe in der Regel
nicht überschreiten.
Ich bitte Sie - soweit noch möglich -, die Notbetreuung vorher in den Kindertagesstätten anzumelden. Bitte informieren Sie die Leitung oder das Team „Ihrer KiTa“, wenn Sie zwingend einen Platz benötigen. Der aktualisierte Antragsvordruck auf Notbetreuung:
Antrag auf Kita-Notbetreuung ab 19. April 2021 (PDF, 1,5 MB)
Wie bisher ist auch jetzt erforderlich, dass jede(r) Sorgeberechtigte(r) Angaben zur eigenen Person macht; neu ist, dass dies nunmehr auf einem Antragsvordruck erfolgt.
Die Notbetreuung erfolgt in den Räumlichkeiten und auf dem Außengelände der KiTas nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen in kleinen und getrennten Gruppen (sogenanntes "Szenario C"). Es darf aus Infektionsschutzgründen keine "Durchmischung" erfolgen, das bedeutet offene Konzepte und gruppenübergreifende Angebote finden in dieser Zeit nicht statt. Da auch die Erzieherinnen und Erzieher festen Gruppen zugeordnet werden, ist der Personaleinsatz in den KiTas nicht so flexibel möglich wie es in "normalen Zeiten" der Fall ist. Dadurch kann im laufenden Monat eine Randstundenbetreuung nicht erfolgen; die Notbetreuung für einen Ganztagsplatz umfasst acht Stunden, für einen Dreiviertelplatz sechs Stunden und für einen Halbtagsplatz vier Stunden am Tag.
Die zum Teil wechselnden entweder behördlich verfügten oder aber gesetzlich bestimmten Schließungen und Öffnungen von Kindertageseinrichtungen werden bei der weiteren Gebührenermittlung für die jeweiligen Zeiträume angemessen berücksichtigt. Dazu wird es noch eine separate Mitteilung geben.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Leitungen der Kindertagesstätten sowie in der Verwaltung Andreas Binner (Telefon 05331 86-202) und Norbert Fricke (Telefon 05331 86-224) als Ansprechpartner gern zur Verfügung.
Ich bedauere sehr, dass dieser Schritt der Kita-Schließung erneut erfolgen musste – aber angesichts der aktuellen Entwicklung der Inzidenzzahlen unter Berücksichtigung der Gesetzeslage war er leider erwartbar.
Ich hoffe, dass Sie und Ihre Familien noch einmal so gut wie möglich die kommende Zeit der Kita-Schließung überbrücken können und bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen – und bleiben Sie bitte gesund.
In Vertretung
gez. Knut Foraita