Theaterkasse
Kulturbüro - 410/Lessingtheater
Theaterkasse
Stadtmarkt 7A
38300 Wolfenbüttel
+49 5331 86-507
Hier finden Bürgerinnen und Bürger der Kommune Wolfenbüttel - das sind außer dem Stadtgebiet Wolfenbüttel die Ortsteile Adersheim, Ahlum, Atzum, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Linden, Salzdahlum und Wendessen - die Ansprechpartner für ihre Anliegen.
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Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
Diese Regelung gilt auch zu Silvester.
Jede Privatperson ist gehalten entsprechende Rücksicht walten zu lassen.
Am 31. Dezember und 1. Januar (Silvester) dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen unter 18 Jahren dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nicht verwenden. Ihnen dürfen deshalb auch durch Dritte keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 überlassen werden.
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2
auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen.
In der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nur durch Inhaber
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall - aus begründetem Anlass - eine Ausnahme zulassen.
Anzeigepflicht
Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von
der zuständigen Behörde vorher anzuzeigen.
Eine Anzeige mit folgendem Inhalt
mit folgenden Anlagen: