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Wohngeldreform 2023 – ab 1. Januar 2023

Die Bundesregierung hat eine umfangreiche Reform des Wohngeldes beschlossen, die größte Wohngeldreform seit über 50 Jahren in der Geschichte Deutschlands. 

Auf einem Taschenrechner steht ein Haus aus Holzbausteinen © Pixabay.com
Wohngeldreform 2023


Ab 2023 bekommen zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld - heute sind es 600.000. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

Weitere Informationen zur Wohngeldreform

vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

Dienstleistungen zum Wohngeld

Weitere Informationen

Ansprechpartner

ausgehend vom Nachnamen der Antragstellerin oder des Antragstellers, sind:

  • Buchstabe A bis F, V:
    Herr Korfmacher 05331 86-449

  • Buchstabe G bis J, W:
    Frau Kirsch 05331 86-232

  • Buchstabe K bis L:
    Frau Deckert 05331 86-264

  • Buchstabe M bis R:
    Frau Friedrichs 05331 86-371

  • Buchstabe S bis U, X bis Z:
    Frau Merkel 05331 86-411