Wohngeldreform 2023 – ab 1. Januar 2023
Die Bundesregierung hat eine umfangreiche Reform des Wohngeldes beschlossen, die größte Wohngeldreform seit über 50 Jahren in der Geschichte Deutschlands.
Ab 2023 bekommen zwei Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld - heute sind es 600.000. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
Weitere Informationen zur Wohngeldreform
vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
- FAQs zur “Wohngeld Plus“ - Reform
- WohngeldPlus-Rechner (gültig ab 1. Januar 2023)
- Wohngeld Plus für zwei Millionen Haushalte
Dienstleistungen zum Wohngeld
- Wohngeld erstmalig beantragen
- Wohngeld Änderung
- Antrag auf Weiterleistung des Wohngeldes beantragen
- Erhöhtes Wohngeld beantragen
- Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Weitere Informationen
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© Pixabay.comDatum: 16.02.2023 Wohngeldstelle: Weiterhin Antragsflut, weiterhin nur telefonisch erreichbar
Aufgrund einer deutlichen Steigerung von Wohngeldanträgen und eines damit verbundenen erhöhten Arbeitsanfalls bittet die Wolfenbütteler Stadtverwaltung um Verständnis, dass die Wohngeldstelle ... Mehr erfahren
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© Pixabay.comDatum: 12.01.2023 Neue Wohngeldanträge sollten ab Januar gestellt werden
Neue Wohngeldanträge sollten ab Januar gestellt werden. Das empfehlen die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel. Mehr erfahren
Ansprechpartner
ausgehend vom Nachnamen der Antragstellerin oder des Antragstellers, sind:
- Buchstabe A bis F, V:
Herr Korfmacher 05331 86-449 - Buchstabe G bis J, W:
Frau Kirsch 05331 86-232 - Buchstabe K bis L:
Frau Deckert 05331 86-264 - Buchstabe M bis R:
Frau Friedrichs 05331 86-371 - Buchstabe S bis U, X bis Z:
Frau Merkel 05331 86-411