Vollstreckung
Leistungsbeschreibung
Die Stadtkasse ist als Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung offener Forderungen zuständig. Hierbei handelt es sich sowohl um öffentlich-rechtliche (beispielsweise Steuern, Verwaltungs- oder Benutzungsgebühren) als auch um privatrechtliche (z.B. Schadenersatz, Kostenerstattungen) Forderungen.
Zu vollstrecken sind nicht nur eigene Forderungen, sondern im Rahmen der Amtshilfe unter bestimmten Voraussetzungen auch Forderungen anderer Gläubiger (andere Kommunen, Industrie- und Handelskammer, Beitragsservice, etc.)
Formulare
- Antrag auf Ratenzahlung(PDF-Datei: PDF, 113 kB, 21.02.2019, nicht barrierefrei)
Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- div. Spezialnormen
Weitere Informationen
- Amtshilfe: Die Stadt Wolfenbüttel ist verpflichtet, auf Ersuchen anderen Behörden und öffentlichen Stellen Amtshilfe zu leisten und offene Forderungen gegen Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtgebiets zu vollstrecken.
- Rundfunkbeitrag: Die Kommunen sind per Gesetz verpflichtet, offene Rundfunkbeiträge zu vollstrecken. Die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge und deren Vollstreckung wird regelmäßig höchstrichterlich bestätigt. Einwendungen gegen deren Rechtmäßigkeit führen somit nicht zum Erfolg.
- Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die zu vollstreckenden Forderungen sind beim Gläubiger zu stellen. Die Vollstreckungsbehörde ist hier nicht entscheidungsbefugt, benötigt jedoch Kenntnis von der Einwendung, um eine mögliche Aussetzung der Vollstreckung prüfen zu können.
- Die Vollstreckungsstelle ist ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen) zu gewähren.
Öffnungszeiten auf einen Blick
Die Öffnungszeiten auf einen Blick
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie können - je nach Inzidenzwert - geänderte Öffnungszeiten gelten. Zutritt in das Rathaus ist nur nach Terminvereinbarung und mit FFP2-Maske möglich.
Online-Terminvergabe
Seit 1. August 2021 bietet die Wolfenbütteler Stadtverwaltung Dienstleistungen mit Terminvergabe an. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das mehr Komfort, weil lästiges Schlangestehen und längere Wartezeiten entfallen.
Am schnellsten kann ein Termin online unter der Online-Terminvergabe vereinbart werden. Dazu einfach die gewünschte Dienstleistung auswählen, Tag und Uhrzeit auswählen, Kontaktdaten eintragen und schon ist der Termin reserviert. Dieser wird im Anschluss auch per E-Mail mit weiteren Hinweisen bestätigt. Im Rahmen der Buchung kann auch gleich eingesehen werden, welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen. In der Bestätigung findet sich auch ein Link, um den Termin abzusagen, sollte etwas dazwischenkommen. Leider kommt es nämlich immer wieder vor, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen beziehungsweise notwendige Unterlagen nicht mitgebracht werden. Dies ist aufgrund der aktuell hohen Nachfrage nach Terminen umso ärgerlicher.
Für den Besuch des Rathauses gilt aktuell grundsätzlich:
Für den Zutritt im Rathaus gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht für die Besucher.
Für die Stadtverwaltung Wolfenbüttel gelten zwar allgemeine Öffnungszeiten, viele Ämter, Abteilungen oder Sachgebiete haben davon abweichend aber besondere Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an.
Allgemeine Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Davon abweichende Öffnungszeiten
Bürgeramt - Bürgerdienste
- nach Terminvereinbarung im Rathaus
- Montag und Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
- Dienstag: 7.30 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr
- Mittwoch und Freitag: 7.30 bis 13 Uhr
Bürgeramt - Wohngeld
- Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
- Dienstag geschlossen
- Donnerstag Nachmittag: 14 bis 17 Uhr
Bauaufsicht und Denkmalschutz
- Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Bauhof
- Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: zusätzlich 14 bis 15 Uhr
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Friedhofsverwaltung
- Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: zusätzlich 14 bis 15 Uhr
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Stadtkasse
- Montag bis Freitag: 7.30 bis 12 Uhr
Standesamt
- Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
- Dienstag geschlossen (auch keine telefonische Erreichbarkeit)
- Donnerstag Nachmittag: 14 bis 17 Uhr
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Theaterkasse
- Montag bis Freitag: 10 bis 18 Uhr
- Samstag: 10 bis 14 Uhr
Tourist-Information
- Montag bis Freitag: 9 bis 17 Uhr
- Samstag: 9 bis 13 Uhr
- Sonntag geschlossen
Seniorenservicebüro
- Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
- Freitag: 9 bis 13 Uhr
Stabsstelle Integration
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
- Mittwoch und Freitag: 9 bis 14 Uhr
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Stadtbücherei
- Montag: geschlossen
- Dienstag bis Freitag: 10 bis 17 Uhr
- Samstag: geschlossen
Vollstreckung
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung