Neue Wohngeldanträge sollten ab Januar gestellt werden
Neue Wohngeldanträge sollten ab Januar gestellt werden. Das empfehlen die Verwaltungen von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel.
Hintergrund ist eine Wohngeldreform, nach der bundesweit ab 2023 voraussichtlich zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Haushalte Wohngeld erhalten können. Mit einem Antrag im Januar sichern sich Antragstellende einen Anspruch auf Zahlung ab dem Antragsmonat, wenn sie wohngeldberechtigt sind.
Viele Anträge erwartet
Aufgrund der erwarteten hohen Anzahl wird es den Verwaltungen voraussichtlich nicht möglich sein, alle Anträge sofort zu bearbeiten. Für die Antragstellerinnen und Antragsteller entstehen jedoch keine Nachteile, da das Wohngeld bei einem Wohngeldanspruch rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt wird. Da Wohngeld nur auf Antrag gewährt wird, müssen Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch keinen Wohngeldanspruch geltend gemacht haben, einen Antrag stellen.
Der Wohngeldbetrag erhöht sich 2023 um durchschnittlich 190 Euro pro Monat. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes. Es steigt von durchschnittlich 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat. Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld erhalten, müssen nichts tun. Die Bearbeitung bezüglich der neuen Wohngeldregelungen erfolgt automatisch.
Anträge bei Stadt- und Landkreisverwaltung
Antragstellerinnen und Antragsteller können den Antrag abhängig vom Wohnort stellen:
- Antragstellende, die in der Stadt Wolfenbüttel wohnen, können sich an das Bürgeramt, Abteilung Bürgerdienste und Wohngeld, wenden oder den Antrag auf der Internetseite der Stadt herunterladen.
- Antragstellerinnen und Antragsteller, die in anderen Gemeinden im Landkreis Wolfenbüttel wohnen, erhalten die Anträge online auf der Internetseite des Landkreises Wolfenbüttel, in den Samt- und Einheitsgemeinden des Landkreises oder in der Kreisverwaltung selbst.
Dienstleistungen zum Wohngeld (Stadt Wolfenbüttel)
- Wohngeld erstmalig beantragen
- Wohngeld Änderung
- Antrag auf Weiterleistung des Wohngeldes beantragen
- Erhöhtes Wohngeld beantragen
- Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit
Erreichbarkeit der Wohngeldstelle (Stadt Wolfenbüttel)
Die Wohngeldstelle der Stadt Wolfenbüttel befasst sich gegenwärtig intensiv mit der seit Jahresbeginn geltenden Reform des Wohngeldrechts, die zu einer deutlichen Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten führt.
Um die damit verbundenen erhöhten Fallzahlen so schnell wie möglich bearbeiten zu können, bittet die Verwaltung um Verständnis, dass die Wohngeldstelle derzeit ausschließlich telefonisch oder schriftlich erreichbar ist. Darüber hinaus können in dringenden Fällen persönliche Termine vereinbart werden. Wohngeldanträge sowie benötigte Unterlagen können am Empfang des Rathauses zu den allgemeinen Öffnungszeiten abgeben werden. Alles wird dort mit dem Eingangsstempel des Abgabetages versehen. Der Versand per Post sowie per E-Mail (wohngeld@wolfenbuettel.de) ist natürlich auch möglich. Sobald die erste Phase der Ein- und Aufarbeitung abgeschlossen ist, wird die Wohngeldstelle umgehend wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.
Für Terminabsprachen, Beratungen und Informationen sind die Kolleginnen und Kollegen wie folgt telefonisch erreichbar: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr.
Ansprechpartner (ausgehend vom Nachnamen der Antragstellerin oder des Antragstellers) sind:
- Buchstabe A bis F, V:
Frau Maldarella 05331 86-228 - Buchstabe G bis J, W:
Frau Kirsch 05331 86-232 - Buchstabe K bis L:
Frau Deckert 05331 86-264 - Buchstabe M bis R:
Frau Friedrichs 05331 86-371 - Buchstabe S bis U, X bis Z:
Frau Scheel 05331 86-229