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Corona-Hilfe für Unternehmen

Die Stadtverwaltung dankt allen Unternehmerinnen und Unternehmern für die Mitwirkung bei der Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona Virus. Auf dieser Seite sind verschiedene Informationen über Corona Hilfsprogramme zusammengestellt. Die dargestellten Themen werden regelmäßig aktualisiert.

Überbrückungshilfe IV kann seit 7. Januar 2022 beantragt werden

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite Überbrückungshilfe IV Plus des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.


Weitere Informationen

Weitere Hilfsprogramme und hilfreiche Links