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Inklusion

 Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonder­pädagogischem Unterstützungs­bedarf

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen, das im März 2012 vom Landtag beschlossen worden ist, wird ab Schuljahresbeginn 2013/2014 in den jeweiligen Eingangsstufen der Grund- und der Sekundarschulen (1. und 5. Jahrgangsstufe) und in den Folgejahren entsprechend aufsteigend die Inklusion, das heißt, die Gewährleistung eines gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, umgesetzt.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Die öffentlichen Schulen ermöglichen in Zukunft allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen
  • Barrierefreiheit ist die uneingeschränkte Zugänglichkeit zu Schulen, zum Austausch mit allen in Schule Beteiligten sowie zu den Inhalten, den Methoden und den Medien des Unterrichts, um eine umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten
  • Alle Schülerinnen und Schüler werden gemeinsam im Klassenverband beschult
  • Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhalten künftig ein Wahlrecht:
    • Ihr Kind kann eine Förderschule besuchen oder
    • Ihr Kind kann eine allgemeine Schule besuchen.

Die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfe gliedern sich auf in:

  • Lernen
  • emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache
  • geistige Entwicklung
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Hören

Als Übergangsregelung dürfen nach den schulrechtlichen Bestimmungen bis zum 31.07.2024 sogenannte Schwerpunktschulen bestimmt werden. Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen, die aber auch für den gemeinsamen Unterricht in bestimmten Förderschwerpunkten vorbereitet sind. Diese Schulen stellen in der Übergangsphase die bedarfsgerechte Ausstattung für Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bereit. Nach dem oben genannten Zeitraum beschulen alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Wolfenbüttel inklusiv.

Die Wilhelm-Busch-Grundschule und das Gymnasium Große Schule wurden durch Beschluss des Rates der Stadt Wolfenbüttel vom 19.12.2012 als Schwerpunktschulen für den sonderpädagogischen Unterstützungs­bedarf der körperlichen und motorischen Entwicklung festgelegt.

Weitere Schwerpunktschulen wurden nicht bestimmt.

Weitere Informationen

auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums www.mk.niedersachsen.de