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Förderrichtlinie Einzelhandel und Gastronomie

Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen und Gastronomiebetrieben in der Wolfenbütteler Innenstadt

Die Stadt Wolfenbüttel gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und im Rahmen der Mittelbereitstellungen im städtischen Haushalt finanzielle Zuschüsse zur Förderung von Einzelhandelsunternehmen, für Existenzgründungen, Existenzsicherungen, Errichtung, Um- und Ausbau oder Modernisierung in der Innenstadt in einem vereinfachten Verfahren.