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Europawahl am 9. Juni 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Alle weiteren Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Wahlberechtigung

Absenkung des Wahlalters

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag

  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahllokalfinder

Übersicht der Wahllokale

Weitere Informationen

  1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024
  2. Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland

Wahlergebnis

Votemanager: Europawahl 2024 im Landkreis Wolfenbüttel