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Beglaubigte Kopien

Leistungsbeschreibung

Es gibt Bereiche, in denen beglaubigte Kopien von Dokumenten oder Schriftstücken benötigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Erstellung von beglaubigten Kopien sind unterschiedliche Behörden, Ämter oder Notare zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach Rechtsvorschriften.

Bitte klären Sie vorab telefonisch oder per Email, ob bei der Stadt Wolfenbüttel von den gewünschten Dokumenten oder Schriftstücken beglaubigte Kopien erstellt werden dürfen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 5 Euro je Seite.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Original des zu vervielfältigenden Dokuments oder Schriftstücks