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Regionaler SolarDachAtlas in Niedersachsen

2013 wurde das erste regionale Solarpotenzialkataster in Niedersachsen in Betrieb genommen. Der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) hat dieses Projekt, an dem sich 53 Kommunen und Landkreise beteiligt haben, zusammen mit einigen Kommunen aus dem Verbandsgebiet initiiert und federführend vorangetrieben.

Bei diesem „SolarDachAtlas Großraum Braunschweig“ handelt es sich um eine interaktive Kartenanwendung im Internet. Der Atlas gibt Auskunft über das Solarpotenzial einer jeden Dachfläche im Großraum und über den Einsatz von Solaranlagen.

Fortan kann jede Kommune, jeder Landkreis aber auch jeder Bürger auf diesen Karten sehen, ob sein Hausdach für Solarenergie geeignet ist. Anhand eines Wirtschaftlichkeitsrechners kann jeder Hausbesitzer virtuell Module auf seinem Dach platzieren und ausrechnen lassen, welche Erträge zu erwarten sind. Außerdem enthält der Atlas eine Handwerker-Datei, so dass Interessierte mit wenigen weiteren Klicks gleich beim Handwerker in ihrer Nähe eine Anfrage starten können.

Mit Ausnahme der Städte Braunschweig und Wolfsburg, die bereits über ein eigenes Kataster verfügen, haben sich alle Kommunen beteiligt, so dass nun auch die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Gebiet in den Genuss einer solchen Dienstleistung kommen.

Das Projekt sei ein Beleg dafür, welche Kostenersparnisse bei einer regionalen Zusammenarbeit möglich seien, erläutert Verbandsdirektor Hennig Brandes. Denn die Kosten des Katasters konnten so um 50% gesenkt werden. Großzügiges Sponsoring des Unternehmens Avacon und der Allianz für die Region habe zudem dazu geführt, dass den Städten und Gemeinden diese Dienstleistung kostenlos zur Verfügung gestellt werden könne.

Weitere Informationen

Solarpotentialkataster

SolarDachAtlas Großraum Braunschweig

Folgende Hinweise bittet die Stadt Wolfenbüttel zu beachten

  • Für die Errichtung von Solaranlagen an und auf Baudenkmalen ist zu beachten, dass sie einer Genehmigung nach geltendem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz bedürfen und diese nur erteilt werden kann, wenn die geplante Solaranlage das Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht beeinträchtigt. Die denkmalrechtliche Genehmigung ist beim Amt für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Klosterstraße 1, 38300 Wolfenbüttel zu beantragen.
  • Die Errichtung von Solaranlagen ist zwar grundsätzlich baugenehmigungsfrei entsprechend der Vorgaben des Anhangs zur Niedersächsischen Bauordnung vom 03.04.12 Punkt 2.3, aber auch genehmigungsfreie bauliche Anlagen müssen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Dabei ist neben Grenzabstandsvorschriften und dem Nachweis der Standsicherheit zu beachten, dass innerhalb des Geltungsbereichs der Altstadsatzung der Stadt Wolfenbüttel, die derzeit in der geänderten Fassung den politischen Gremien zum Beschluß vorliegt, die Errichtung von Solaranlagen innerhalb des Geltungsbereichs nur eingeschrängt möglich ist. Gemäß § 3 Abs. 9 der Altstadtsatzung sind Sonnenkollektoren, Photovoltaische Anlagen, sowie Solaranlagen aus Abdeckungen mit spiegelnden Materialien ( Glas oder änlichem ) so auf dem Grundstück und an den Gebäuden anzuordnen, dass sie von öffentlichen Verkehrsflächen nicht eingesehen werden können. Ausnahmsweise sind diese zur Straßen- / Platzseite zulässig, wenn sie sich einfügen und keinen Störfaktor im Straßenbild darstellen.
  • Hinsichtlich einer detaillierteren Prüfung der bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten wenden Sie sich bitte an:
    Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht

    Stadtverwaltung Wolfenbüttel

    Stadtmarkt 3–6
    38300 Wolfenbüttel

Widerspruchsrecht

Sie sind Eigentümer und möchten der Veröffentlichung Ihrer Gebäudedaten widersprechen? Bitte teilen Sie dem ZGB Ihren Widerspruch schriftlich unter Angabe der Gebäude-ID (erhalten Sie nach Klick auf Ihr Gebäude) mit. Ihre Daten werden dann aus der Internetdarstellung entfernt.

Zweckverband Großraum Braunschweig
Ansprechpartner: Fabian Meyer
E-Mail: f.meyer@zgb.de
Telefon 0531 2426259
Frankfurter Straße 2
38122 Braunschweig

14.11.2013