Die Stadt Wolfenbüttel passt ihren Dienstbetrieb der aktuellen Situation sowie Rechtslage in Zeiten der Corona-Pandemie an. Um den Grundsatz „Wir bleiben zu Hause“ der Bundesregierung zu unterstützen, sollen möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Urlaub nehmen oder weitestgehend im Homeoffice arbeiten. Somit werden Kontakte reduziert und die Verbreitung des Corona-Virus unterbunden. Termine mit Bürgerinnen und Bürgern werden weiter minimiert.
Das Wolfenbütteler Rathaus sowie sämtliche Außenstellen bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen, Termine werden bis zum 18. April 2021 nicht mehr vergeben, bereits vereinbarte Termine finden in der Regel statt. Nähere Informationen dazu unter den einzelnen Spiegelpunkten. Für alle Termine gilt: Bitte erscheinen Sie pünktlich. Nach mehr als 5 Minuten Verspätung muss der Termin leider verfallen, da sonst der eng getaktete Terminplan nicht eingehalten werden kann, In dringenden Fällen ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 05331 86-0 möglich. Selbstverständlich können auch die vorhandenen Online-Angebote genutzt werden.
Bürgerinnen und Bürger können sich für ihre Anliegen vorab per E-Mail melden. Danach wird entschieden, ob ein Termin vor Ort nötig ist. Bei Terminvergabe erhalten Sie auch weitere Informationen zum Zugang.
Medizinische Masken Pflicht in allen Dienststellen
Ein sogenannter medizinischer Mund-Nase-Schutz ist ab sofort auch für den Besuch von Dienststellen der Stadt Wolfenbüttel nach Terminvereinbarung in dringenden Fällen Pflicht.
Vorgeschrieben sind somit „Standard-OP-Masken“. FFP2/KN95-Masken oder FFP3-Masken sind auch erlaubt. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Kinder bis sechs Jahre sind von der Maskenpflicht weiterhin komplett ausgenommen. Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren ist es erlaubt, weiterhin einen Mund-Nase-Schutz aus Stoff – eine sogenannte Alltagsmaske - zu tragen.
Bürgerdienste
Durch die grundsätzliche Schließung des Rathauses können auch in den Bürgerdiensten nur noch zwingend notwendige Dienstleistungen angeboten werden, wenn ein persönliches Erscheinen vorgeschrieben ist und die besondere Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund steht bis zum 18. April 2021 nur noch ein eingeschränktes Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Hierzu zählen:
Personalausweise, die nicht länger als vier bis fünf Wochen noch gültig sind und kein Reisepass vorhanden ist,
Reisepässe, Kinderreisepässe, Ausweise für Kinder unter 16 Jahren, wenn Nachweise vorgelegt werden, dass diese innerhalb der nächsten vier bis acht Wochen benötigt werden (zum Beispiel Reiseunterlagen, Bestätigung des Arbeitgebers und ähnliches),
Vorläufige Dokumente, die zur Vorlage bei anderen Stellen benötigt werden,
Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge, die innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen vorgelegt werden müssen,
An-, Um-, Abmeldungen, wenn dringend eine Meldebestätigung zur Vorlage bei einer anderen Stelle benötigt wird,
unaufschiebbare Gewerbeangelegenheiten, für die dringend eine Anzeigenbestätigung benötigt wird,
Fundsachenaushändigung, sofern die Fundsache dringend benötigt wird.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, unbedingt vorab einen Termin zu beantragen. Für oben genannte Leistungen bereits vereinbarte Termine werden wie vereinbart wahrgenommen.
Fundsachen können telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Alle anderen Leistungen werden nur noch schriftlich oder, wenn möglich, telefonisch bearbeitet.
Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes. Für die Zeit bis zunächst 18. April 2021 werden im Standesamt nur Termine für Dienstleistungen angeboten, für die ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich ist. Bereits vereinbarte Termine zur Eheschließung finden statt. Zur Eheschließung darf ausschließlich das Brautpaar das Gebäude betreten. Innerhalb des Gebäudes, auch während der Trauungszeremonie, ist eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP 2-Maske) zu tragen.
Neue Eheschließungstermine oder Termine für andere Anliegen vereinbaren Sie bitte telefonisch unter den folgend genannten Telefonnummern. Kontakt: 05331 86-256, 86-261 E-Mail: standesamt@wolfenbuettel.de
Die Friedhofsverwaltung ist per E-Mail unter friedhof@wolfenbuettel.de erreichbar. Wichtige Gesprächstermine sind vorab über die genannten Kommunikationswege zu vereinbaren. Der Rahmen einer Beerdigung nach einem Gottesdienst oder einer ähnlichen Zeremonie, die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle und der dortige Aufenthalt ist durch die jeweils gültige Corona-Verordnung des Landes geregelt.
In dringenden Fällen können Sie die Mitarbeiterinnen des Seniorenservicebüros telefonisch unter den Rufnummern 05331 86-436 oder 86-437 zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichen.
Stadtbücherei
Ab Dienstag, 16. März 2021, kann die Stadtbücherei Wolfenbüttel wieder ihre Türen für Besucherinnen und Besucher nach einer vorherigen Terminvereinbarung öffnen.
Die Wiedereröffnung kann allerdings nur unter Auflagen und unter Beachtung von Hygienevorschriften stattfinden. Außerdem ist der Zutritt zur Bücherei nur mit einer OP-Maske oder einer FFP 2 Maske gestattet. Geöffnet ist dienstags bis freitags von 10 bis 17 Uhr. Telefonisch werden unter der Rufnummer 05331 900860 individuelle Termine mit einem Zeitfenster von 20 Minuten vergeben. Für die Rückgabe ausgeliehener Medien soll überwiegend die Medienrückgabebox auf dem Vorplatz genutzt werden, um das zugeteilte Zeitfenster für die Ausleihe sinnvoll nutzen zu können.
Theaterkasse nur telefonisch erreichbar
Die Theaterkasse ist aufgrund der derzeitigen Situation für den Publikumsverkehr geschlossen und bis auf Weiteres nur noch Montag bis Freitag, 10 bis 14 Uhr, unter der Rufnummer 05331 86-501 erreichbar.
Die Tourist-Info ist zur Zeit eingeschränkt nur telefonisch und per Mail von 9 bis 15 Uhr erreichbar.
Samstags und Sonntags ist die Tourist-Info geschlossen.
Wolfenbüttel-Gutschein
Der Wolfenbüttel-Gutschein kann in der Tourist-Information für den Versand bestellt werden. Eine persönliche Abholung ist nicht möglich. Weiterhin können die Gutscheine über den Online-Shop bestellt werden, https://stadtbotschafter.de/shop/wolfenbuettel/.
Für Anfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Tourist-Information unter der Rufnummer 05331 86-280 oder E-Mail: touristinfo@wolfenbuettel.de zur Verfügung.
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Aufgrund der steigenden Corona-Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel wird ab Mittwoch, 28. Oktober 2020 das bisherige Angebot, Dienstleistungen der Bürgerdienste ohne Termin wahrzunehmen, eingestellt. Auch in der Außenstelle des Bürgeramtes im Stadtmarkt 7a, erfolgt dann der Einlass nur mit vorher vereinbartem Termin.
Diese können telefonisch unter der Rufnummer 05331 86-0 oder per E-Mail an buergeramt@wolfenbuettel.de angefragt werden. Bei Anfragen per E-Mail bitte auch unbedingt eine Rückrufnummer angeben, damit mögliche Nachfragen schnell erledigt werden können.
Für diese Dienstleistungen im Bereich der Bürgerdienste ist ein persönliches Erscheinen notwendig:
Aushändigung von bereits fertiggestellten Dokumenten
Anmeldungen ins Stadtgebiet Wolfenbüttel (erst nach Einzug)
Ummeldungen innerhalb des Stadtgebietes Wolfenbüttel (erst nach Umzug)
Anträge auf Führungszeugnisse oder Gewerbezentralregisterauszüge, die innerhalb der nächsten vier bis fünf Wochen eingereicht werden müssen
Entgegennahme und Aushändigung von Fundsachen
Beantragung von Personalausweisen, die bereits ungültig sind oder innerhalb der nächsten vier Wochen ungültig werden, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist
Beantragung von Reisepässen, die für eine bereits gebuchte Reise innerhalb der nächsten zwei Monate zwingend erforderlich sind (Nachweise müssen erbracht werden), oder als einziger Identitätsnachweis vorhanden und bereits ungültig sind beziehungsweise innerhalb der nächsten sechs Wochen ungültig werden
Änderung von Personalausweisen von bereits an- oder umgemeldeten Personen
Einschalten der Online-Ausweisfunktion (eID) von Personalausweisen
Untersuchungsberechtigungsscheine
Beantragung von Bewohner- und Schwerbehindertenparkausweisen
erlaubnispflichtige Gewerbeangelegenheiten (andere Gewerbeanzeigen können schriftlich erfolgen)
Beantragung von Melde- und Lebensbescheinigungen
Ausgabe von Schwerbehinderten-WC-Schlüsseln
Beglaubigungen, für die die Stadtverwaltung durch Rechtsverordnung zuständig sind (bitte am Telefon erfragen).
Die Bürgerinnen und Bürger dürfen die Verwaltungsgebäude der Stadt Wolfenbüttel nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung betreten. Diese darf erst nach Verlassen des Gebäudes wieder abgenommen werden. Während des Besuchs im Rathaus müssen die Bürgerinnen und Bürger zudem auf ausreichend Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern achten.
Weitere Informationen
Folgende Dienstleistungen können ohne Rathausbesuch online erledigt werden: