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Inklusion

 Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonder­pädagogischem Unterstützungs­bedarf

Seit dem Schuljahresbeginn 2013/2014 wurde – jahrgangsweise aufsteigend – in den ersten und fünften Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen die Inklusion umgesetzt; im Primarbereich ist demgemäß seit dem Schuljahr 2016/17 die inklusive Beschulung in allen Jahrgängen umgesetzt. An den weiterführenden Schulen ist dies seit dem Schuljahr 2021/2022 der Fall.

Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten

  • Lernen
  • emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache
  • geistige Entwicklung
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Hören und Kommunikation

Als Übergangsregelung dürfen nach den schulrechtlichen Bestimmungen bis zum 31.07.2024 sogenannte Schwerpunktschulen bestimmt werden. Schwerpunktschulen sind allgemeine Schulen, die aber auch für den gemeinsamen Unterricht in bestimmten Förderschwerpunkten vorbereitet sind. Diese Schulen stellen in der Übergangsphase die bedarfsgerechte Ausstattung für Schülerinnen und Schüler mit dem entsprechenden sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bereit.

Die Wilhelm-Busch-Grundschule und das Gymnasium Große Schule wurden durch Beschluss des Rates der Stadt Wolfenbüttel vom 19. Dezember 2012 als Schwerpunktschulen für den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf der körperlichen und motorischen Entwicklung festgelegt. Durch das Gesetz zur Änderung des NSchG vom 15. Mai 2024 wurden die Übergangsregelungen zur Inklusion angepasst. Die Schulträger können die sogenannten Schwerpunktschulen in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören über den 31. Juli 2024 hinaus bis zum 31. Juli 2030 fortführen. Im Rahmen seiner Sitzung am 12. Juni 2024 hat der Rat der Stadt Wolfenbüttel auf Empfehlung des Ausschusses für das Schulwesen hierzu eine entsprechende Änderung der städtischen Schulbezirksatzungen unter Aufrechterhaltung der Schwerpunktschulen zum 1. August 2024 beschlossen.

Weitere Informationen

auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums www.mk.niedersachsen.de