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Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Leistungsnummer: 99008004063000

Leistungsbeschreibung

Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.

Falls das Sperrkennwort nicht greifbar oder nicht mehr vorhanden ist (es wird im PIN-Brief zum Personalausweis von der Bundesdruckerei zugesandt), bitte bei der zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde die Sperrung veranlassen, da eine Sperrung bei der Hotline ohne das Sperrkennwort nicht möglich ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.

Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit: Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.