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Hunderegister Abmeldung wegen Tod des Hundes

Leistungsbeschreibung

Verstirbt ein beim Hunderegister gemeldeter Hund, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Abmeldung kann online oder per Formular erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach dem Tod des Hundes zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)