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Datum: 26.07.2023

Entspanntes Miteinander: Lärmvermeidung im Sommer

Wiederholt kam es in letzter Zeit zu Anwohnerbeschwerden über verschiedene Arten von freizeitbedingten Lärmbelästigungen. Die Stadt Wolfenbüttel weist daraufhin, dass die gesetzlich geregelten Ruhezeiten unbedingt einzuhalten sind.

Nahaufnahme eines Benzin-betriebenen Rasenmähers. © Pixabay.com
Rasenmäher

Nach der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wolfenbüttel hat sich jeder so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. Insbesondere gilt dies an Sonn- und Feiertagen (Sonntagsruhe) sowie an Werktagen von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe), 19 bis 22 Uhr (Abendruhe) und 22 bis 7 Uhr (Nachtruhe).

Darunter fallen unter anderem der Betrieb von motorbetriebenen Handwerks- und Gartengeräten aller Art, also beispielsweise Bohrmaschinen und Rasenmäher, sowie auch Belästigungen durch laute Musik.

Entsprechende Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Im Rahmen eines vernünftigen Miteinanders sollten Beteiligte bei Meinungsverschiedenheiten jedoch zunächst das klärende Gespräch suchen, da oftmals aus Unkenntnis der Sachlage gehandelt wird. Ein häufiger Streitpunkt unter Nachbarn und Anliegern ist zu dieser Jahreszeit auch das Grillen auf Balkonen oder Privatgrundstücken. Auch hier ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten, sofern nicht ohnehin entsprechende Regelungen durch Miet- oder Eigentümerverträge bestehen.

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