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Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wolfenbüttel

Im Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2 ist verankert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. © Pixabay.com
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Welche Aufgaben nimmt die Gleichstellungsbeauftragte wahr?

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten beinhaltet die Umsetzung und Überwachung des Verfassungsauftrages Art. 3 Abs. 2. Anliegen wie zum Beispiel häuslichen Gewalt, Belästigung - auch Stalking, Diskriminierung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternzeit, Karriere etc. sind persönliche und berufliche Anliegen, für die die Gleichstellungsbeauftragte ein offenes Ohr und möglicher Weise Unterstützung anbieten kann. Innerhalb der Verwaltung kann sie Ideen anregen und Prozesse begleiten, die sowohl für die interne Verwaltung als auch für das Leben in der örtlichen Gemeinschaft die Gleichstellung der Geschlechter zum Inhalt haben.

Eine gepflegte Netzwerkstruktur über alle Ebenen der Verwaltung und zu regionalen Parteien, Vereinen, Verbänden, Institutionen, sozialen Einrichtungen et cetera bietet ein hilfreiches Instrument für die Tätigkeit.

Wer kann sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden?

Jede Person,

  • die sich aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlt
  • die Unterstützung oder Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigt
  • die sich nicht sicher ist, ob ihr Anliegen ein gleichstellungsrelevantes Thema darstellt

unabhängig vom Geschlecht.

Wie arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte?

Diskret und verschwiegen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Anliegen darzustellen und Unterstützung kostenlos in Anspruch zu nehmen.

Je nach Anliegen besteht das Angebot der Gleichstellungsbeauftragten,

  • ein persönliches (auch telefonisches) Gespräch zu führen
  • eine Beratung wahrzunehmen
  • weitere Informationen zu Institutionen, Verbänden, Vereinen oder ähnlichen Kontakten zu erhalten
  • Fachleute um Unterstützung anzufragen (Ärzte, Rechtsanwälte, Institutionen).

Wie wichtig ist Gleichstellungsarbeit?

Gleichstellung, Gleichberechtigung, Partnerschaft zwischen Frau und Mann ist nach wie vor ein Thema:

Noch immer sind es Frauen,

  • die belästigt werden
  • die körperliche Gewalt erfahren
  • die (meistens) die Kinder erziehen
  • die häufig ältere Angehörige pflegen
  • die nicht erst im Alter unter Armut leiden
  • die 23 Prozent weniger Gehalt als Männer erhalten
  • die in Minijobs arbeiten
  • die sich häufig zwischen Beruf und Familie entscheiden müssen
  • die bei Beförderungen „leer“ ausgehen
  • die in bestimmten Berufen keine Anerkennung finden
  • die trotz Qualifikationen die „obere Etage“ nicht erreichen
  • die in politischen und sonstigen Gremien unterrepräsentiert sind.

Zwischenmenschliche Verhaltensweisen, politische Entscheidungen und gewachsene Strukturen machen die Gleichstellungsarbeit zu einem Dauerthema.

Weitere Informationen

  1. Flyer der Gleichstellungsbeauftragten: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt"