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Asylverfahren, Familiennachzug und Härtefalleingabe

Menschen kommen aus Ländern nach Deutschland, in denen sie Krieg und Verfolgung ausgesetzt sind, um hier Schutz zu bekommen. Die Grundlage dafür sind das im deutschen Grundgesetz verbriefte Recht auf Asyl und die Genfer Flüchtlingskonvention. Die Verfahren zur Prüfung einer Berechtigung für einen Aufenthalt sind sehr kompliziert und es gilt viele Dinge dabei zu beachten sowie Fristen einzuhalten. Für Menschen, die sich damit nicht auskennen und die vielleicht auch weder das deutsche Rechtssystem noch die sprachlichen Feinheiten kennen, besteht die Gefahr, bei einem Asylantrag und im weiteren Verfahren gravierende Fehler zu machen und die Übersicht zu verlieren. Das kann dazu führen, dass Personen, denen eigentlich ein Aufenthaltsrecht zustünde, trotzdem das Land verlassen müssen. Aus diesem Grund ist eine Beratung vor und im Asylverfahren meist sehr sinnvoll.

Menschen mit einem Aufenthaltstitel haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Ehegatten, minderjährige Kinder oder ihre Eltern nach Deutschland zu holen, damit auch diese hier Schutz finden können. Auch dieses Verfahren ist kompliziert, dauert oft sehr lange und kann eine Begleitung notwendig machen.

In manchen Fällen dauert es viele Monate oder sogar Jahre, bis das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über einen Asylantrag entscheiden kann und er wird manchmal dann trotzdem abgelehnt. Wer alle rechtlichen Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, ausgeschöpft hat, mittlerweile aber schon gut integriert ist, kann sich mit seinem Fall an die Härtefallkommission wenden. Diese kann trotzdem ein Bleiberecht zusprechen, da es unter Umständen nicht ethisch vertretbar wäre, die betreffende Person aus ihrer jetzt neuen Heimat wieder zu vertreiben und in das ursprüngliche Herkunftsland zurückzuschicken. Dafür muss beim Niedersächsischen Innenministerium ein ausführlicher Antrag gestellt werden.

Die Stabsstelle für Integration hilft bei all diesen Dingen, kann allerdings KEINE Rechtsberatung, sondern lediglich eine Orientierung darüber anbieten, was zu welcher Zeit im Verfahren notwendig ist. Auch über Möglichkeiten, eine kostengünstige Rechtsberatung bei einem Rechtsbeistand zu bekommen, kann hier Auskunft gegeben werden.

Kontakt

Herr Matthias Bosse

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Integration
Abteilungsleitung, Leiter der Beratungsstelle Schützenplatz

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel