Niederlassung und Einbürgerung
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die sich eine längere Zeit lang legal in Deutschland aufhalten, schon gut integriert und finanziell unabhängig sind, können eine sogenannte „Niederlassungserlaubnis“ bekommen und unbefristet hierbleiben.
Wer eine Niederlassungserlaubnis hat, kann auch die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen und sich einbürgern lassen.
Dabei gibt es je nach Grund und Dauer des bisherigen Aufenthalts sehr verschiedene Bedingungen zu erfüllen. Die Stabsstelle berät zu diesem Thema, hilft bei der Antragstellung und dem Kontakt mit den zuständigen Behörden.
Ein Antrag auf Einbürgerung muss bei der Ausländerbehörde des Landkreis Wolfenbüttel eingereicht werden. Unter Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch finden Sie weitere Informationen und können einen Termin vereinbaren.