Theaterkasse
Kulturbüro - 410/Lessingtheater
Theaterkasse
Stadtmarkt 7A
38300 Wolfenbüttel
+49 5331 86-507
Hier finden Bürgerinnen und Bürger der Kommune Wolfenbüttel - das sind außer dem Stadtgebiet Wolfenbüttel die Ortsteile Adersheim, Ahlum, Atzum, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Linden, Salzdahlum und Wendessen - die Ansprechpartner für ihre Anliegen.
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Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an. Weitere Informationen zum Betreuungs- und Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden von einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
Die Zuständigkeit für die Kindertageseinrichtungen (Kitas) liegt bei der Stadt Wolfenbüttel. Informationen über die Kitas, deren pädagogische Konzeptionen und Anzahl der Plätze finden Sie unter Kindertagesstätten oder können in der Abteilung Kindertagesstätten erfragt werden.
Zum Anmeldeverfahren in den Kitas erhalten Sie Informationen in dem Infotext Anmeldung.
Die Zuständigkeit für die Kindertagespflege liegt beim Landkreis Wolfenbüttel. Dort erhalten Sie Beratung und Kontaktadressen über die Tagespflegepersonen sowie Informationen zum Anmeldeverfahren. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zum Kinder- und Familienservicebüro auf.
Das Kindertagesstätten-Jahr beginnt am 1. August eines Jahres und läuft bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Kinder, die zum neuen Kita-Jahr aufgenommen werden sollen, müssen im Januar / Februar angemeldet werden. Bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres muss Ihre Anmeldung in einer der Kitas eingegangen sein, damit sie für das neue Kita-Jahr berücksichtigen werden kann. Sie können Ihr Kind frühestens nach der Geburt anmelden.
Die Stadt ist bemüht, auch zu anderen Terminen Kinder aufzunehmen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass während des laufenden Kita-Jahres Plätze nur im Rahmen freier Kapazitäten bereitgestellt werden können. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Abteilung Kindertagesstätten.
Zurzeit dürfen interessierte Familien grundsätzlich nicht die Kitas betreten. Bitte informieren Sie sich aktuell ausschließlich über diese Internetseite oder telefonisch über die jeweiligen Kitas, ihre pädagogischen Konzeptionen, die Betreuungszeiten und die räumlichen Gegebenheiten. Spezielle Fragen können Sie gern telefonisch oder per E-Mail an die jeweilige Kita-Leitung richten.
Bitte füllen Sie das Formular Aufnahmeantrag aus. Es ist wichtig, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen. Falls Sie berufstätig sind, lassen Sie sich von Ihrem Arbeitsgeber bitte einen Nachweis über die Beschäftigung und Arbeitszeit ausstellen. Das ausgefüllte Anmeldeformular mit den beigefügten Unterlagen schicken Sie in Ihre „Wunsch-Kita“ (erste Priorität).
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie zurzeit keine persönliche Abgabe Ihrer Anmelde-Formulare in den Kitas möglich ist. Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Formulare auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben, per Post oder E-Mail, an die Kita der ersten Priorität zu senden beziehungsweise in den Briefkasten zu stecken.
Kindertagesstätten: Aufnahmeantrag (deutsch) (PDF, 135 kB , 16.10.2020)
Kindertagesstätten: Aufnahmeantrag (deutsch / englisch) (PDF, 166 kB , 16.10.2020)
Kindertagesstätten: Aufnahmeantrag (arabisch) (PDF, 618 kB , 12.11.2018)
Die Platzvergabe der städtischen Kitas und der Kitas der freien Träger erfolgt im März. Sie bekommen eine schriftliche Platzzusage durch die jeweilige Kita-Leitung zugeschickt. Falls nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, bestimmt sich die Reihenfolge der Aufnahmen nach sozialen und pädagogischen Gründen.
Sollte zu dem benötigten Aufnahmezeitpunkt für Ihr Kind kein Platz zur Verfügung stehen, ist die Abteilung Kindertagesstätten der Stadt Wolfenbüttel im Rahmen ihrer Möglichkeiten, bei der Platzsuche in einer anderen Kindertagesstätte behilflich.
Ganztagsplätze werden in der Regel von berufstätigen Elternpaaren genutzt. Nur in Einzelfällen werden Ganztagsplätze an nicht berufstätige Familien vergeben. Bitte begründen Sie in solchen Fällen auf dem Aufnahmeantrag Ihren Ganztags-Bedarf.
Die Stadt Wolfenbüttel hat sich zum Ziel gesetzt, ein familienfreundliches Betreuungsangebot für ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Sie ist bemüht die Krippenplätze nach Ihrem Bedarf auszubauen. Das Angebot an Krippenplätzen wird ergänzt durch die Kindertagespflege.
Die Betreuung sehr junger Kinder erfordert besondere Bedingungen. Die Krippe „Okerknirpse“ der AWO, die Krippe des Studentenwerks „Zwergenbutze“ sowie Tagespflegepersonen (Vermittlung über das Familien- und Kinder-Service-Büro des Landkreises Wolfenbüttel) nehmen Kinder ab zwei Monaten auf. In allen anderen Krippen ist eine Betreuung ab dem ersten Lebensjahr möglich.
Bitte vermerken Sie Ihre Arbeitsplatz-Suche auf dem Aufnahmeantrag. Die Abteilung Kindertagesstätten versucht Ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen geeigneten Kita-Platz zur Verfügung zu stellen.
Das Buchen von einzelnen zusätzlichen Betreuungsstunden ist in einigen Kitas im Rahmen der 18-Uhr-Betreuung möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Wunsch-Kita, ob hier eine Möglichkeit besteht. Grundsätzlich werden die Betreuungsplätze nach Halbtags-, Zweidrittel- und Ganztags-Betreuung unterschieden und ein flexibles „buchen“ ist nicht möglich.
Die Reihenfolge der Aufnahmen richtet sich nach der Dringlichkeit der Betreuung aus sozialen und pädagogischen Gründen.
Sie müssen immer einen Aufnahmeantrag stellen. Nur so können wir Ihre Wünsche und Bedarfe nach einer Kinderbetreuung berücksichtigen. Eine Platzzusage erfolgt dann im Rahmen der Möglichkeiten.
Die Reservierung eines Platzes ist nicht möglich. Eine Anmeldung ist in der Regel im Januar / Februar des jeweiligen Kita-Jahres möglich.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten ist Ihnen die Abteilung Kindertagesstätten bei der Platzsuche in einer anderen Kindertagesstätte behilflich. Nutzen Sie bitte auch die Betreuungsbörse des Landkreises Wolfenbüttel. Hier erfolgt die Vermittlung von Tagesmüttern und / oder Tagesvätern.
Jede städtische Kindertagesstätte (Kita) hat eigene erprobte Vorgehen zur Eingewöhnung Ihres Kindes (in der Regel stufenweise und zeitversetzt). Das Tempo bestimmt Ihr Kind. Eine Eingewöhnung kann (je nach Kind) 2 bis 6 Wochen dauern.
Die Eingewöhnung beginnt grundsätzlich erst mit der Aufnahme des Kindes in die Kita.
Eine sanfte Eingewöhnung ist wichtig, da Ihr Kind so allmählich die Fachkräfte sowie den Kita-Alltag kennen lernen und Vertrauen fassen kann. Insofern sind Sie beziehungsweise Ihr Kind zu Beginn nicht die volle Betreuungszeit in der Kita, sondern dehnen Ihre Anwesenheitszeit langsam aus.
Ein guter Kita-Start ist sehr wichtig für ihr Kind. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die Ihr Kind braucht.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Eingewöhnung selbst zu begleiten, kann dies auch eine andere Bezugsperson des Kindes übernehmen (zum Beispiel die Oma).
Für den Besuch der Kindertagesstätten gelten innerhalb der Stadt einheitliche Gebührensätze, die sich am Bruttojahreseinkommen ausrichten. In der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel finden Sie die aktuellen Gebührensätze. Die Betreuung ab der Vollendung des 3. Lebensjahres und im Kindergarten ist beitragsfrei. Für Geschwisterkinder gibt es Ermäßigung.
Für die Bereitstellung eines Mittagessens wird ein Entgelt in Höhe von 70,00 Euro pro Monat erhoben.
In einzelnen Fällen, kann das Jugendamt des Landkreis Wolfenbüttel die Kita-Gebühren übernehmen. Bitte wenden Sie sich dazu an die wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Wolfenbüttel.
Ihr Kind wird sich gut entwickeln, wenn es stabile und liebevolle Beziehungen sowie feinfühlige Bezugspersonen (Eltern, Großeltern, pädagogische Fachkräfte und andere vertraute Personen) erlebt. Dabei ist die Qualität der Betreuung entscheidend.
Ob es Ihrem Kind in der Krippe, im Kindergraten oder Hort gut geht, hängt von der pädagogischen Qualität ab. Alle Kindertagesstätten verfügen über ein schriftliches Konzept, in welchem die Kita-Teams ihre pädagogischen Ziele/Schwerpunkte formulieren. Die Konzepte finden Sie auf der jeweiligen Seite der Kita.
Durch gezielte und regelmäßige interne Studientage stellen die Kitas einen hohen fachlichen Standard sicher. Insofern sind Studientage wichtige Bausteine zur Qualitätsentwicklung in den Kitas. Es werden im Jahr bis zu drei Studientage durchgeführt.
Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH bietet Betreuungsplätze im Sprachheil-, Regel- und Integrationskindergarten und in der Integrationskrippe. Für Kinder ab drei Jahren steht in Einzelfällen die Möglichkeit der Gruppen- oder Einzelintegration zur Verfügung .
Bitte setzen Sie sich mit der Abteilung Kindertagesstätten, Frau Seppi oder der jeweiligen Kita-Leitung in Verbindung. In einem gemeinsamen Gespräch kann Ihre Situation erörtert werden.
Sie müssen schriftlich nachweisen, dass Ihr Kind bei Erstaufnahme in eine Kita über einen Immun-Schutz gegen Masern verfügt und dass eine Impfberatung stattgefunden hat. Die entsprechenden Vordrucke bekommen Sie in der Regel mit dem Aufnahmebescheid zugesandt.
Wenn Sie keinen Masernschutz und keine Impfberatung nachweisen, kann keine Betreuung Ihres Kindes in einer Kita stattfinden.
In den Sommerferien ist jede Kita drei Wochen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Oftmals werden in dieser Zeit notwendige Sanierungsmaßnahmen im Kita-Gebäude durchgeführt. Darüber hinaus nehmen die pädagogischen Fachkräfte in der Zeit einen Großteil der Urlaubstage.
Ja. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der jeweiligen Kita-Leitung auf beziehungsweise sprechen Sie Herrn Binner an.
Die folgende Zusammenstellung von Formularen und Broschüren soll Ihnen helfen, Zeit und Wege zu ersparen. Zur Zeit ist es leider noch nicht möglich, unterschriftspflichtige Formulare via E-Mail zu versenden. Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Formulare auszufüllen, auszudrucken und uns unterschrieben zuzusenden oder im Rathaus abzugeben.
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung der Stadt Wolfenbüttel.
DS-GVO: Information nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Abteilung Kindertagesstätten der Stadt Wolfenbüttel (PDF, 121 kB, DS-GVO: Information nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Abteilung Kindertagesstätten der Stadt Wolfenbüttel )
Kindertagesstätten: Aufnahmeantrag (deutsch) (PDF, 135 kB , 16.10.2020)
Kindertagesstätten: Aufnahmeantrag (deutsch / englisch) (PDF, 166 kB , 16.10.2020)
Kindertagesstätten: Aufnahmeantrag (arabisch) (PDF, 618 kB , 12.11.2018)
Beschäftigungsnachweis zur Vorlage in einer Kindertagesstätte (PDF, 115 kB , 12.11.2018)
50-01 Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel (PDF, 282 kB , 01.08.2019)
Trägerkonzeption städtischer Kindertagesstätten (PDF, 306 kB , 20.08.2020)
Abmeldung für die städtischen Kindertagesstätten (PDF, 20 kB)
Schließungszeiten städtischer Kitas 2020/2021 (PDF, 109 kB , 01.09.2020)
50-01 Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel (PDF, 282 kB , 01.08.2019)
Übersicht der Kindertagesstätten in Wolfenbüttel (PDF, 61 kB , 21.09.2020)
Kindertageseinrichtungen im Landkreis Wolfenbüttel (PDF, 490 kB)
"Kinder, Kinder" - Infobroschüre rund um die erste Zeit mit Ihrem Kind (PDF, 725 kB)