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Städtebauliche Verträge

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Wolfenbüttel hat die Möglichkeit, die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen per Vertrag durch einen Vertragspartner (Investor, Erschließungsträger) auf dessen Kosten erledigen zu lassen.

Im Wesentlichen sind dies der Erschließungsvertrag, der städtebauliche Vertrag und der Durchführungsvertrag des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan).

Rechtsgrundlage

§§ 11, 12 und 124 Baugesetzbuch (BauGB).