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Bereitstellung von Retentionsvolumen

Leistungsbeschreibung

Für die Umsetzung von Baumaßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten (ÜSG), ist gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der zeit- und ortsnahe Ausgleich des dadurch verloren gehenden Retentionsraumes erforderlich.

Um auch im ÜSG der Oker innerhalb der Stadt Wolfenbüttel Baumaßnahmen realisieren zu können, hat die Stadt Wolfenbüttel den sogenannten Retentionspool „Monplaisir“ geschaffen. Aus diesem Pool kann Bauwilligen gegen Entgelt Volumen für den Ausgleichsnachweis zur Verfügung gestellt werden.

Rechtsgrundlage

§ 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)