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Personalausweis Meldung wegen Verlust

Leistungsnummer: 99008001014002

Leistungsbeschreibung

Bei Verlust des Personalausweises ist es sinnvoll, mit der Beantragung eines neuen Personalausweises noch in etwa drei bis vier Wochen zu warten.

Es ist möglich, dass der verlorene oder gestohlene Personalausweis bei der Wohnsitzbehörde oder dem Ausweisinhaber abgegeben wird.

In diesem Fall muss einen Wiederauffindenanzeige bei der Wohnsitzbehörde getätigt werden, da eine Nutzung des Personalausweises ansonsten problematisch werden könnte. Sollte die elektronische-Identitätsnachweis-Funktion (eiD-Funktion) gesperrt worden sein, muss auch diese für die Internetnutzung wieder entsperrt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein, falls vorhanden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Verfahrensablauf

Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

Gebühren

  • Kostenfrei
    Bei Verlustmeldung