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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Leistungsnummer: 99085001012004

Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Ihre Geburtsurkunde (wenn ledig) oder Heiratsurkunde (bei allen anderen Familienständen) und ggf. die Namensänderungsurkunde (falls eine Namensänderung erfolgt ist, z.B. der Geburtsname wieder angenommen wurde, eine Namenserklärung nach der Eheschließung getätigt wurde, bei Namensschenkung, Adoption usw., bei ausländischen Urkunden bitte eine von einem beeidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzung beifügen),
  • Ihren (alten) Reisepass oder, falls nicht vorhanden den Personalausweis.

Anträge/Formulare

Gebühren

  • Gebühr: 37,50 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr: 59,50 Euro
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 70,00 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr: 92,00 Euro
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.