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Kindertagesbetreuung

Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Welche Formen der Kindertagesbetreuung gibt es?

Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)

Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an. Weitere Informationen zum Betreuungs- und Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden von einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für die Kindertageseinrichtungen (Kitas) liegt bei der Stadt Wolfenbüttel. Informationen über die Kitas, deren pädagogische Konzeptionen und Anzahl der Plätze finden Sie unter Kindertagesstätten oder können in der Abteilung Kindertagesstätten erfragt werden.

Zum Anmeldeverfahren in den Kitas erhalten Sie Informationen in dem Infotext Anmeldung.

Die Zuständigkeit für die Kindertagespflege liegt beim Landkreis Wolfenbüttel. Dort erhalten Sie Beratung und Kontaktadressen über die Tagespflegepersonen sowie Informationen zum Anmeldeverfahren. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zum Kinder- und Familien-Servicebüro auf.

Anmeldung zu Kindertagesstätte

Anmeldung

In welchem Zeitraum kann / muss ich mein Kind anmelden? Ab wann kann ich mein Kind anmelden?

Das Kindertagesstätten-Jahr beginnt am 1. August eines Jahres und läuft bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Kinder, die zum neuen Kita-Jahr aufgenommen werden sollen, müssen im Januar / Februar angemeldet werden. Bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres muss Ihre Anmeldung in einer der Kitas eingegangen sein, damit sie für das neue Kita-Jahr berücksichtigen werden kann. Sie können Ihr Kind frühestens nach der Geburt anmelden.

Mein Kind soll nicht ab August, sondern erst im Laufe des Jahres in die Kita. Wann kann ich es dann anmelden?

Die Stadt ist bemüht, auch zu anderen Terminen Kinder aufzunehmen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass während des laufenden Kita-Jahres Plätze nur im Rahmen freier Kapazitäten bereitgestellt werden können. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Abteilung Kindertagesstätten.

Wo melde ich mein Kind an und welche Unterlagen muss ich ausfüllen? Wo gebe ich die Unterlagen ab?

Die Anmeldung ist digital über das Elternportal Wolfenbüttel möglich:

Elternportal Wolfenbüttel: Finden Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind

Alternativ können Sie auch das Formular Anmeldeformular ausfüllen. Es ist wichtig, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen. Falls Sie berufstätig sind, lassen Sie sich von Ihrem Arbeitsgeber bitte einen Nachweis über die Beschäftigung und Arbeitszeit ausstellen. Das ausgefüllte Anmeldeformular mit den beigefügten Unterlagen schicken Sie in Ihre „Wunsch-Kita“ (erste Priorität).

Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Formulare auszufüllen, auszudrucken und unterschrieben, per Post oder E-Mail, an die Kita der ersten Priorität zu senden beziehungsweise in den Briefkasten zu stecken.



Platzvergabe in der Kita

Platzvergabe

Bis wann erhalte ich eine Zusage oder eine Absage?

Die Platzvergabe der städtischen Kitas und der Kitas der freien Träger erfolgt im März. Sie bekommen eine schriftliche Platzzusage durch die jeweilige Kita-Leitung zugeschickt. Falls nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen, bestimmt sich die Reihenfolge der Aufnahmen nach sozialen und pädagogischen Gründen.

Sollte zu dem benötigten Aufnahmezeitpunkt für Ihr Kind kein Platz zur Verfügung stehen, ist die Abteilung Kindertagesstätten der Stadt Wolfenbüttel im Rahmen ihrer Möglichkeiten, bei der Platzsuche in einer anderen Kindertagesstätte behilflich.

Muss ich berufstätig sein, um einen Ganztagsplatz für mein Kind zu bekommen?

Ganztagsplätze werden in der Regel von berufstätigen Elternpaaren genutzt. Nur in Einzelfällen werden Ganztagsplätze an nicht berufstätige Familien vergeben. Bitte begründen Sie in solchen Fällen auf dem Aufnahmeantrag Ihren Ganztags-Bedarf.

Sind genügend Krippenplätze in Wolfenbüttel vorhanden?

Die Stadt Wolfenbüttel hat sich zum Ziel gesetzt, ein familienfreundliches Betreuungsangebot für ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Sie ist bemüht die Krippenplätze nach Ihrem Bedarf auszubauen. Das Angebot an Krippenplätzen wird ergänzt durch die Kindertagespflege.

Ab welchem Alter werden Kinder in den Krippen betreut?

Die Betreuung sehr junger Kinder erfordert besondere Bedingungen. Die Krippe „Okerknirpse“ der AWO, die Krippe des Studentenwerks „Zwergenbutze“ sowie Tagespflegepersonen (Vermittlung über das Familien- und Kinder-Servicebüro des Landkreises Wolfenbüttel) nehmen Kinder ab zwei Monaten auf. In allen anderen Krippen ist eine Betreuung ab dem ersten Lebensjahr möglich.

Ich kann noch keine Arbeitsbescheinigung einreichen, möchte mir jedoch eine Stelle suchen, wenn ich einen Kita-Platz habe. Was muss ich tun?

Bitte vermerken Sie Ihre Arbeitsplatz-Suche auf dem Aufnahmeantrag. Die Abteilung Kindertagesstätten versucht Ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen geeigneten Kita-Platz zur Verfügung zu stellen.

Besteht die Möglichkeit tageweise Stunden dazu zu buchen?

Das Buchen von einzelnen zusätzlichen Betreuungsstunden ist in einigen Kitas im Rahmen der 18-Uhr-Betreuung möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Wunsch-Kita, ob hier eine Möglichkeit besteht. Grundsätzlich werden die Betreuungsplätze nach Halbtags-, Dreiviertel- und Ganztags-Betreuung unterschieden und ein flexibles „buchen“ ist nicht möglich.

Nach welchen Kriterien werden die Plätze belegt und wer entscheidet, welches Kind ein Platz bekommt?

Die Reihenfolge der Aufnahmen richtet sich nach der Dringlichkeit der Betreuung aus sozialen und pädagogischen Gründen.

Bekommt mein Kind automatisch ein Platz im Kindergarten?

Sie müssen immer einen Aufnahmeantrag stellen. Nur so können wir Ihre Wünsche und Bedarfe nach einer Kinderbetreuung berücksichtigen. Eine Platzzusage erfolgt dann im Rahmen der Möglichkeiten.

Wie kann ich einen Platz reservieren?

Die Reservierung eines Platzes ist nicht möglich. Eine Anmeldung ist in der Regel im Januar / Februar des jeweiligen Kita-Jahres möglich.

Ich habe keinen Krippen- oder Hortplatz bekommen, was tun?

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten ist Ihnen die Abteilung Kindertagesstätten bei der Platzsuche in einer anderen Kindertagesstätte behilflich. Nutzen Sie bitte auch die Betreuungsbörse des Landkreises Wolfenbüttel. Hier erfolgt die Vermittlung von Tagesmüttern und / oder Tagesvätern.

Eingewöhnung

Eingewöhnung

Wie verläuft die Eingewöhnung ab und wie lange dauert sie?

Jede städtische Kindertagesstätte (Kita) hat eigene erprobte Vorgehen zur Eingewöhnung Ihres Kindes (in der Regel stufenweise und zeitversetzt). Das Tempo bestimmt Ihr Kind. Eine Eingewöhnung kann (je nach Kind) 2 bis 6 Wochen dauern.

Kann die Eingewöhnung schon vor Eintritt in die Kita beginnen?

Die Eingewöhnung beginnt grundsätzlich erst mit der Aufnahme des Kindes in die Kita.

Wozu findet eine Eingewöhnung überhaupt statt?

Eine sanfte Eingewöhnung ist wichtig, da Ihr Kind so allmählich die Fachkräfte sowie den Kita-Alltag kennen lernen und Vertrauen fassen kann. Insofern sind Sie beziehungsweise Ihr Kind zu Beginn nicht die volle Betreuungszeit in der Kita, sondern dehnen Ihre Anwesenheitszeit langsam aus.

Ich muss wieder arbeiten. Kann ich die Eingewöhnung auch verkürzen?

Ein guter Kita-Start ist sehr wichtig für ihr Kind. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die Ihr Kind braucht.

Können auch andere Personen die Eingewöhnung übernehmen?

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Eingewöhnung selbst zu begleiten, kann dies auch eine andere Bezugsperson des Kindes übernehmen (zum Beispiel die Oma).

Gebühren und Kosten

Gebühren und Kosten

Welche Gebühren fallen an?

Für den Besuch der Kindertagesstätten gelten innerhalb der Stadt einheitliche Gebührensätze, die sich am Bruttojahreseinkommen ausrichten. In der Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel finden Sie die aktuellen Gebührensätze. Die Betreuung ab der Vollendung des 3. Lebensjahres und im Kindergarten ist beitragsfrei. Für Geschwisterkinder gibt es Ermäßigung.

Mittagessen

Für die Bereitstellung eines Mittagessens wird ein Entgelt in Höhe von 82,00 Euro pro Monat erhoben.

Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

In einzelnen Fällen, kann das Jugendamt des Landkreis Wolfenbüttel die Kita-Gebühren übernehmen. Bitte wenden Sie sich dazu an die  wirtschaftliche Jugendhilfe des Landkreises Wolfenbüttel.

Pädagogik

Pädagogik und Fortbildung

Was ist die beste Betreuung für mein Kind?

Ihr Kind wird sich gut entwickeln, wenn es stabile und liebevolle Beziehungen sowie feinfühlige Bezugspersonen (Eltern, Großeltern, pädagogische Fachkräfte und andere vertraute Personen) erlebt. Dabei ist die Qualität der Betreuung entscheidend.

Woran kann ich eine gute Qualität in der Kita erkennen?

Ob es Ihrem Kind in der Krippe, im Kindergraten oder Hort gut geht, hängt von der pädagogischen Qualität ab. Alle Kindertagesstätten verfügen über ein schriftliches Konzept, in welchem die Kita-Teams ihre pädagogischen Ziele/Schwerpunkte formulieren. Die Konzepte finden Sie auf der jeweiligen Seite der Kita.

Warum gibt es Studientage in den Kitas?

Durch gezielte und regelmäßige interne Studientage stellen die Kitas einen hohen fachlichen Standard sicher. Insofern sind Studientage wichtige Bausteine zur Qualitätsentwicklung in den Kitas. Es werden im Jahr bis zu drei Studientage durchgeführt.

Gibt es Integrationsplätze?

Die Lebenshilfe Helmstedt-Wolfenbüttel gGmbH bietet Betreuungsplätze im Sprachheil-, Regel- und Integrationskindergarten und in der Integrationskrippe. Für Kinder ab drei Jahren steht in Einzelfällen die Möglichkeit der Gruppen- oder Einzelintegration zur Verfügung .

Ich bin unsicher, ob mein Kind mit seinem Entwicklungsstand in einer Regeleinrichtung richtig aufgehoben ist?

Bitte setzen Sie sich mit der Abteilung Kindertagesstätten, Frau Linder oder der jeweiligen Kita-Leitung in Verbindung. In einem gemeinsamen Gespräch kann Ihre Situation erörtert werden.

Fortbildungsbeispiel: Kurs Kita-Management und Organisation inklusive Vertiefungsmodul digitale Kompetenzen

Derzeit (31. Mai 2022 bis 23. Februar 2023, 15 Tage, 105 Stunden) bilden sich drei Kolleginnen aus städtischen Kindertagesstätten und ein Kollege aus dem Bereich Flüchtlingshilfe zum Thema „Kita-Management und Organisation“ weiter und dienen somit als Bindeglied zu den rund. 300 Beschäftigten in den städtischen Kindertagesstätten. Die Stadt erhofft sich durch die Teilnahme eine weitere Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Betreuung in Wolfenbüttel. Ebenso werden auch die freien Träger von Kindertagesstätten in Wolfenbüttel über die Inhalte der Fortbildung informiert. Die Weiterbildung wird als Teil der Reaktion der EU auf die Covid-19-Pandemie mit EU-Fördermitteln finanziert.

Logo des REACT Förderprogrammes der Europäischen Union.
Das Logo des EU-Förderprogramms als Teil der Reaktion der EU auf die Covid-19-Pandemie.


Die Leitung einer Kindertageseinrichtung umfasst ein vielfältiges und umfangreiches Aufgabenfeld und nimmt damit eine Schlüsselposition ein. Um der Vielfalt an Aufgaben und den damit verbundenen bildungs-, familien- und gesellschaftspolitischen Ansprüchen und der pädagogischen Arbeit der Einrichtung gerecht zu werden, benötigen Kita-Leitungen ein breites Spektrum an Führungsqualitäten. Neben fundiertem Wissen und Kompetenzvermittlung, regt diese Qualifizierung zu Reflexionsprozessen an, um professionelles Handeln als Kitaleitung zu ermöglichen und damit Klarheit und Sicherheit in der Leitungsrolle zu erlangen. Der Schwerpunkt dieser Qualifizierung liegt auf klassischen Management-Kompetenzen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Personalmanagement und der Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrags in der eigenen Kita. Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen sind gefordert, den digitalen Wandel mitzugestalten. Kita-Leitungen benötigen hierfür digitale Kompetenzen im Kontext von Führung, Selbstmanagement, Arbeits- und Büroorganisation. Neben dem Vertiefungsmodul „Digitale Kompetenzen“ werden digitale Unterstützungsmöglichkeiten bei weiteren Qualifizierungsinhalten beleuchtet. Digitale Lehr- und Lernwerkzeuge unterstützen das eigene Lernmanagement und damit den Lernerfolg sowie einen produktiven Austausch unter den Teilnehmenden. Die Qualifizierung schließt mit einem Zertifikat ab. Die Eigenleistung in dieser Qualifizierung besteht in der Erarbeitung von praxisbezogenen Aufgaben zu jedem Modul der Qualifizierung. Der Austausch hierzu findet in Kleingruppen statt.

Modul 1: Erziehungs- und Bildungsauftrag

    • Umsetzung des KiTaG, des Niedersächsischen Orientierungsplans für Bildung und Erziehung und der ihn ergänzenden Handlungsempfehlungen
    • Umsetzung und Fortschreibung der pädagogischen Konzeption der Einrichtung unter Berücksichtigung der trägerspezifischen Ausrichtungen
    • Gestaltung, Steuerung und Koordination der pädagogischen Aufgaben (Kindeswohl, Umsetzung und Stärkung der Kinderrechte, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, Inklusion, Gestaltung der Lernumgebung) 
    • Einschätzung und ggf. Berücksichtigung von Rahmenbedingungen, fachlichen Trends und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen

Modul 2: Selbstmanagement und Büroorganisation digital unterstützt - Weiterentwicklung der eigenen Leitungspersönlichkeit (Vertiefungsmodul Digitale Kompetenzen)

    • Förderung digitaler Kompetenzen für die Rolle als Kita-Leitung
    • Herausforderungen, Chancen und eigene Einstellung zu Digitalisierung im Kontext des Systems Kita 
    • Identifizierung von möglichen Digitalisierungsprozessen 
    • Fachliche Expertise digital aneignen und weiterentwickeln 
    • Vereinfachung von Arbeitsprozessen und Bürotätigkeiten durch digitale Unterstützung 
    • Online-Tools für optimiertes und individuell passendes Selbst- und Zeitmanagement beziehungsweise Projektmanagement
    • Findung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Führungsrolle, Haltung und fachliche Positionierung 
    • Klärung des eigenen Aufgabenprofils mit dem Träger inklusive Gestaltung der Arbeitsbeziehung

Modul 3: Führung von Mitarbeitenden

    • Rechtliche Vorgaben im Kontext der Personalführung (zum Beispiel Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Mutterschutz)
    • Personalgewinnung, -auswahl, -einsatz und –controlling
    • Einstellungsgespräche 
    • Konzept der Einarbeitung/Praxismentoring 
    • Personaleinsatzplanung, Dienstplangestaltung
    • Personalentwicklung und Personalentwicklungsgespräche
    • Digitale Prozesse im Personalmanagement
    • Einbindung von digitalen Tools für Moderation und Teamentwicklung

Modul 4: Betriebsführung, Management und rechtlicher Rahmen

    • Finanzielle Grundlagen und Kenntnisse über die Finanzstrukturen von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen
    • Betriebswirtschaftliche und verwaltungstechnische Grundlagen
    • Belegungsmanagement, Steuerung und Bedarfsfeststellung
    • Digitale Finanzierungs- und Budgetplanung sowie Controlling-Verfahren
    • Kenntnisse über rechtliche und strukturelle Vorgaben (KiTaG, Datenschutz, der Hygiene - und Infektionsschutzbestimmungen, Gefährdungsbeurteilungen, Kinderschutz, Versicherungsrecht und Aufsichtspflicht)

Modul 5: Zusammenarbeit und Kooperation im Sozialraum

    • Öffnung und Vernetzung im Sozialraum
    • Einbeziehung relevanter Akteure
    • Wahrnehmung und Berücksichtigung der verschiedenen Perspektiven und Bedarfe
    • Schaffung von Partizipations- und Beteiligungsstrukturen

Modul 6: Organisations- und Qualitätsentwicklung

    • Reflexion Einrichtungsidentität und -kultur
    • Qualitätsentwicklung und –management 
    • Systemische/Inklusive Organisationsentwicklung
    • Entwicklung von Visionen für die Einrichtung

Sonstige Fragen

Sonstige Fragen

Muss mein Kind geimpft sein?

Sie müssen schriftlich nachweisen, dass Ihr Kind bei Erstaufnahme in eine Kita über einen Immun-Schutz gegen Masern verfügt und dass eine Impfberatung stattgefunden hat. Die entsprechenden Vordrucke bekommen Sie in der Regel mit dem Aufnahmebescheid zugesandt.

Was passiert, wenn das Kind nicht geimpft ist?

Wenn Sie keinen Masernschutz und keine Impfberatung nachweisen, kann keine Betreuung ihres Kindes in einer Kita stattfinden.

Warum gibt es in städtischen Kindertagesstätten Schließzeiten?

In den Sommerferien ist jede Kita drei Wochen sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Oftmals werden in dieser Zeit notwendige Sanierungsmaßnahmen im Kita-Gebäude durchgeführt. Darüber hinaus nehmen die pädagogischen Fachkräfte in der Zeit einen Großteil der Urlaubstage.

Ist ein Kitawechsel innerhalb Wolfenbüttels möglich?

Ja. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der jeweiligen Kita-Leitung auf beziehungsweise sprechen Sie Herrn Binner an.


Informationen, Formulare und Broschüren

Die folgende Zusammenstellung von Formularen und Broschüren soll Ihnen helfen, Zeit und Wege zu ersparen. Zur Zeit ist es leider noch nicht möglich, unterschriftspflichtige Formulare via E-Mail zu versenden. Wir bitten Sie daher, die entsprechenden Formulare auszufüllen, auszudrucken und uns unterschrieben zuzusenden oder im Rathaus abzugeben.

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung der Stadt Wolfenbüttel. 

Für die städtischen Kindertagesstätten

  1. Musterbescheinigung: Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld

    © Bundesministerium für Familie (BMFSFJ)

  2. DS-GVO: Information nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Abteilung Kindertagesstätten der Stadt Wolfenbüttel

    DS-GVO: Information nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Abteilung Kindertagesstätten der Stadt Wolfenbüttel

    © Stadt Wolfenbüttel

  3. 50-01 Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Wolfenbüttel
  4. Städtische Kindertagesstätten: Anmeldeformular (deutsch)
  5. Beschäftigungsnachweis zur Vorlage in einer Kindertagesstätte
  6. Trägerkonzeption städtischer Kindertagesstätten

    © Stadt Wolfenbüttel

  7. Abmeldung für die städtischen Kindertagesstätten
  8. Schließzeiten städtischer Kitas 2023/2024

    © Stadt Wolfenbüttel

  9. Elternbrief - Umgang mit digitalen Medien

    © Stadt Wolfenbüttel

  10. Gemeinsam vor Infektionen schützen

    © Stadt Wolfenbüttel

Für alle Kindertagesstätten

  1. Übersicht der Kindertagesstätten in Wolfenbüttel

    © Stadt Wolfenbüttel

  2. Gesamtausgabe Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" sowie "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren"

    © Stadt Wolfenbüttel

Weitere Broschüren

  1. Kindertageseinrichtungen im Landkreis Wolfenbüttel
  2. "Kinder, Kinder" - Tipps und Infos rund um das neue Leben in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel

    © Bündnis für Familien Wolfenbüttel