Kulturbüro - 410/Lessingtheater
Theaterkasse
Stadtmarkt 7A
38300 Wolfenbüttel
+49 5331 86-507
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
seit dem heutigen Tag gelten die neuen Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung, welche die am 19. Januar 2021 gefassten Bund-Länder-Beschlüsse umsetzen. Im Kern wurden die Einschränkungen und Verbote des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Davon sind leider auch die Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten betroffen; dies bedeutet, die KiTas bleiben bis zum 14. Februar 2021 geschlossen; es wird weiterhin lediglich eine Notbetreuung nach der bisherigen Regelung angeboten.
Vor diesem Hintergrund darf ich Sie im Hinblick auf die Kindertagesstätten der Stadt Wolfenbüttel wie folgt informieren:
1. Schließung der Kindertagesstätten
Die KiTas sind - wie dargestellt - bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen. Die Betreuung der Kinder soll insoweit zu Hause erfolgen. Bitte versuchen Sie diese Maßgabe, die eine nochmalige Kraftanstrengung bedeutet, aber für die dringend gebotene Verbesserung der Gesamtsituation einen wichtigen Beitrag leistet, zu erfüllen. Jeder unterbliebene Kontakt Ihrer Kinder mit anderen Kindern, jeder unterbliebene Kontakt der Eltern mit den Erzieherinnen und Erziehern sowie anderen Eltern hilft. Zu Hause zu bleiben ist derzeit noch einmal das Gebot der Stunde.
Um die Eltern diesbezüglich zu unterstützen, wurde von Seiten des Bundes der Anspruch auf das "Kinderkrankengeld" ausgeweitet; dieser Anspruch gilt nunmehr auch für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen, solange die KiTas geschlossen sind. Erste Information finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit: Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld
2. Erstattung von Gebühren
Wie bereits im laufenden Monat Januar, gilt auch im Monat Februar der Grundsatz: Wenn Sie Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder zu Hause betreuen, werden die von Ihnen gezahlten Betreuungsgebühren sowie das Entgelt für das Mittagessen von städtischer Seite erstattet. Da nach derzeitigem Stand die Schließung der KiTas am 14. Februar 2021 endet und somit in der zweiten Februarhälfte vielleicht wieder ein regulärer KiTa-Betrieb stattfindet, bitte ich Sie um Verständnis, dass keine pauschale Aussetzung der Gebührenpflicht für den gesamten Monat und daher auch keine Aufhebung von Lastschrifteinzügen erfolgen kann. Wie dargestellt, erfolgt eine Rückzahlung geleisteter Beträge, wenn die Betreuungsangebote in den KiTas nicht zur Verfügung standen oder nicht in Anspruch genommen wurden.
3. Notbetreuung
Falls eine eigenständige Betreuung im eigenen Haushalt nicht möglich ist, dient die Notbetreuung gemäß § 12 Absatz 1 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nds. Corona-Verordnung) dazu, Kinder aufzunehmen,
Zulässig ist auch die Betreuung
Soweit Sie Ihr Kind beziehungsweiese Ihre Kinder nicht selbst betreuen können und eine der vorgenannten Voraussetzungen auf Sie zutrifft, bitte ich Sie, die erforderliche Notbetreuung vorab in den Kindertagesstätten anzumelden. Bitte verwenden Sie diesen Vordruck zur Anmeldung und informieren Sie die Leitung oder das Team Ihrer KiTa.
Antrag auf Kita-Notbetreuung (PDF, 1,8 MB , 08.01.2021)
Da es sich um eine Notbetreuung handelt, dürfen im Höchstfall 50 Prozent der bestehenden Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten belegt werden. Diese Vorgabe kann dazu führen, dass im Einzelfall ein Antrag auf den Erhalt eines Notbetreuungsplatzes abgelehnt werden muss, obwohl die vorgenannten Aufnahmekriterien erfüllt werden. Diese Situation wäre dann gegeben, wenn die erlaubte Gruppengröße (50 Prozent der Plätze) bereits erreicht ist. In einem solchen Fall erfolgt sodann eine Einzelfallprüfung durch die Verwaltung, um abschließend zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welches Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Um diese mitunter schwierige, aber im gegebenen Fall notwendige Prüfung sachgerecht durchführen zu können, ist es erforderlich, dass der Vordruck für den Antrag auf Erhalt eines Notbetreuungsplatzes von beiden Elternteilen ausgefüllt wird.
Die Notbetreuung erfolgt in den Räumlichkeiten und auf dem Außengelände der KiTas nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen in kleinen und getrennten Gruppen (sogenanntes "Szenario C"). Es darf aus Infektionsschutzgründen keine "Durchmischung" erfolgen, das bedeutet offene Konzepte und gruppenübergreifende Angebote finden in dieser Zeit nicht statt. Da auch die Erzieherinnen und Erzieher festen Gruppen zugeordnet werden, ist der Personaleinsatz in den KiTas nicht so flexibel möglich wie es in "normalen Zeiten" der Fall ist. Dadurch kann im laufenden Monat eine Randstundenbetreuung nicht erfolgen; die Notbetreuung für einen Ganztagsplatz umfasst 8 Stunden am Tag, für einen Dreiviertelplatz sechs und für einen Halbtagsplatz vier Stunden am Tag.
4. Weitere Entwicklung
Die vorgenannten Maßgaben und Regelungen beziehen sich auf die Niedersächsische Corona-Verordnung in der aktuellen Fassung (Stand vom 25. Januar 2021). Sobald sich Änderungen ergeben, werde ich Sie umgehend darüber informieren. In den vergangenen Tagen ist die Zahl der Neuinfektionen und die 7-Tage-Inzidenz stetig gesunken. Verbunden mit den Impfungen besteht insoweit berechtigte Hoffnung, dass sich die Lage perspektivisch verbessern wird. Ich hoffe sehr, dass wir möglichst schnell zu einer Aufhebung der Beschränkungen kommen und sodann auch wieder eine möglichst vollumfängliche Betreuung in unseren KiTas anbieten können.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Leitungen der Kindertagesstätten sowie in der Verwaltung Andreas Binner (Telefon 05331 86-202) und Norbert Fricke (Telefon 05331 86-224) als Ansprechpartner gern zur Verfügung.
Ich danke Ihnen sehr und verbleibe mit herzlichen Grüßen.
Ihr
Thomas Pink
Bürgermeister
zur Dienstleistung Notbetreuung in der Kita durch die Stadt Wolfenbüttel
Antrag auf Kita-Notbetreuung (PDF, 1,8 MB , 08.01.2021)
Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit: Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld
Nähere Informationen, insbesondere zur Notbetreuung, auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums: Fragen und Antworten zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen