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Sonstige Überflutungsgefahren

Schäden werden nicht nur durch unmittelbares Hochwasser verursacht, sondern auch durch das in diesem Zusammenhang stets ansteigende Grundwasser. Diese Gefahr besteht insbesondere bei länger anhaltendem Hochwasser und auch deutlich abseits der eigentlichen Überschwemmungsgebiete. Betroffen hiervon sind typischerweise Kellerräume: Durch feinste Risse in Böden und Wände dringt dann das Wasser ein - auch eine „weiße Wanne“ wird durch Materialalterung irgendwann undicht. In Bereichen mit ohnehin hohem Grundwasserstand empfiehlt sich daher vor allem die Sicherung der Hausanschlüsse, insbesondere der Stromversorgung, sowie der Heizungsanlage. Grundwasser abzupumpen ist hingegen nur begrenzt sinnvoll: Wenn mit dem Grundwasser Sand aus dem Untergrundeingespült wird, kann das Fundament durch nachfolgende Absackungen stark geschädigt werden.

Kleinräumig können Überflutungen auch durch Starkregenereignisse entstehen. Gerade in innerörtlichen Bereichen mit einer hohen Versiegelung, wo Niederschläge ohne jede Verzögerung vollständig abfließen, können kurze und heftige Starkregen auch höhere Flutwellen verursachen. Die Kanalisation kann rein baulich nur begrenzt Niederschlagswasser aufnehmen und abführen. Besonders gefährdet sind Gebäude in Hanglagen und Senken. Verstärkt werden Überflutungen bei sehr trockenen, wassergesättigten oder gefrorenen Böden, wodurch auch auf den vorhandenen Freiflächen wenig Rückhaltung erfolgt. Die Überflutungsgefahr durch Starkregen betrifft ebenfalls Ortsrandlagen: Für einen ungebremsten natürlichen Abfluss reicht im ungünstigen Fall bereits ein Gefälle von einem Prozent im oberliegenden Bereich aus.

Daher ist auf jedem privaten Grundstück ein Schutz gegen solche kleinräumigen Starkregen ratsam. Dies betrifft vor allem die hangzugewandten Gebäudeseiten beziehungsweise in Senken, um das Eindringen von Wasser durch die ebenerdigen Gebäudeöffnungen (Lüftungsschächte, Treppenabgänge, Terrassentüren und ähnlichem) zu verhindern.