Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Wolfenbüttel
Der Wolfenbütteler Rat hat die Kommunale Wärmeplanung im Oktober 2023 als Klimaschutzmaßnahme mit hoher Priorität beschlossen. Die Wärmeplanung ist nach Niedersächsischem Klimaschutzgesetz (NKlimaG) für Wolfenbüttel als Mittelzentrum bis zum 31. Dezember 2026 zu erstellen und zu beschließen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vom Bund enthält noch zusätzliche Vorgaben für die Kommunale Wärmeplanung und wird in das NKlimaG überführt.
Die Transformation des Wärmesektors spielt eine entscheidende Rolle um die Klimaschutzziele auf Bundes- und Landesebene zu erreichen. Laut einer Treibhausgasbilanzierung des Regionalverbands Braunschweig aus dem Jahr 2022/2023 ist die Erzeugung, Bereitstellung und Nutzung von Wärme für 42 Prozent der CO2-Emissionen in Wolfenbüttel verantwortlich. Der Wärmesektor gehört damit zu den größten Emissionsverursachern des Stadtgebiets.
Die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Wolfenbüttel ist es ein langfristig und strategisch angelegter Gesamtprozess mit dem Ziel einer weitgehend treibhausgasneutralen Wärmeversorgung. Die Planung umfasst das gesamte Gemeindegebiet mit privaten Wohngebäuden, kommunalen Liegenschaften sowie gewerblichen als auch industriellen Gebäuden. Dabei sind leitungsgebundene zentrale Wärmelösungen (in der Regel Wärmenetze), wie auch dezentrale Wärmelösungen (beispielsweise Wärmepumpen) zu betrachten und entsprechende Prüfgebiete zu benennen. Die Wärmeplanung ist die gründliche Vorbereitung für die Wärmewende, denn sie ist eine entscheidende Grundlage für potentielle Detailplanungen in den einzelnen Quartieren und Gebäuden. Die in der Wärmeplanung festgelegten Maßnahmen fördern den Umwelt- und Klimaschutz, indem Emissionen vermindert und Ressourcen geschont werden.
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Der Prozess
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Fragen und Antworten
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Veranstaltungen zur Wärmewende
Weitere Informationen
zu vergangenen städtischen Veranstaltungen zur Kommunalen Wärmeplanung:
Präsentationen
Pressemeldungen
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