Der Prozess
Die Kommunale Wärmeplanung gliedert sich in vier wesentliche Bestandteile:
- Bestandsanalyse
Mit der Bestandanalyse werden zuerst die aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchsdaten sowie die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erfasst. Dafür werden Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen, den Baualtersklassen und der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen erhoben. Außerdem wird eine Energie- und Treibhausgasbilanz nach Energieträgern und Sektoren für den zuvor erhobenen Wärmebedarf erstellt. - Potenzialanalyse
Der zweite Schritt umfasst eine Ermittlung der lokal verfügbaren Potenziale von unvermeidbarer Abwärme und erneuerbarer Energien, welche zur Wärmeerzeugung und zentralen Speicherung geeignet sein könnten. Gleichzeitig werden Energieeinsparpotenziale für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme abgeschätzt. Denn jede Kilowattstunde die zukünftig eingespart werden kann, muss nicht erzeugt werden. - Entwicklung von Zielszenarien
Im dritten Schritt der Wärmeplanung wird aus der bisherigen Bestandssituation und den ermittelnden Potenzialen ein Szenario für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 entwickelt. Außerdem erfolgt eine räumlich aufgelöste Darstellung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040. Es werden Zwischenziele für die Jahre 2030 und 2035 errechnet. Je nach Einteilung in Eignungs- und Prüfgebiete für zentrale und dezentrale Versorgungsmöglichkeiten können auch unterschiedliche Schwerpunkte für verschiedene Zielszenarien erarbeitet werden. Indikatoren der Zielszenarien sind zum Beispiel der jährliche Endenergieverbrauch der gesamten Wärmeversorgung in Kilowattstunden pro Jahr, differenziert nach Endenergiesektoren und Energieträgern. - Handlungsstrategie und Maßnahmenentwicklung
Im letzten Schritt wird eine Handlungsstrategie zur Wärmebedarfssenkung und für den Aufbau der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung formuliert. Die Beschreibung der für die Zieleerreichung erforderlichen Schritte enthält mindestens fünf konkrete Maßnahmen, die im Detail dargelegt werden. Mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen muss ab Veröffentlichung des Wärmeplans, spätestens in den folgenden fünf Jahren, begonnen werden.
Die Erstellung der Wärmeplanung wird durch Akteurs- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Über Monitorings wird die Umsetzung dokumentiert. Die Wärmeplanung wird nach dem NKlimaG alle fünf Jahre aktualisiert und fortgeschrieben.