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Lärmaktionsplan Wolfenbüttel

Entstehung

Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde von der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2002 eine kontinuierliche Reduzierung der Lärmbelastung im öffentlichen Raum eingeleitet. Nachfolgend wurde diese Richtlinie in die nationalen Gesetzgebungen übernommen, die die jeweilige Umsetzung regelt. In Deutschland wurden dazu im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Paragraphen 47a bis 47f ergänzt. Mit diesen Paragraphen erfolgte auch eine Aufgabenverteilung zwischen den Bundesländern, die für die Erstellung der Grunddaten zuständig sind, und den Kommunen, die die jeweiligen Lärmaktionspläne (LAP) mit Schutzmaßnahmen erstellen. Der Lärmaktionsplan für die Stadt Wolfenbüttel wurde von 2019 bis 2022 erarbeitet, vom Rat der Stadt beschlossen und nachfolgend am 2. Mai 2022 öffentlich bekannt gemacht.
Detaillierte Informationen zum Lärmaktionsplan und der Erstellung des LAP 2022 

Umsetzung

Teil des Lärmaktionsplans ist ein Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr.Dieser Katalog ist im Beschluss durch den Rat enthalten (Maßnahmenkatalog im Ratsinformationssystem). Die darin verzeichneten Maßnahmen bilden einen großen Pool von Einzelvorhaben, die einzeln oder in Kombination dazu beitragen, die Auswirkungen von Verkehrslärm vor allem in besonders betroffenen Teilen des Stadtgebietes zu vermindern. Ihre Wirksamkeit, der Umsetzungsaufwand und damit auch der zeitliche Vorlauf werden in einer Matrix bewertet. Die Umsetzung erfolgt nach und nach und ist bei baulichen Vorhaben an Baumaßnahmen im jeweiligen Straßenraum geknüpft, da der Stadt keine gesonderten Gelder zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie zur Verfügung stehen.

Einen ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung hat die Verwaltung im Februar 2024 veröffentlicht: Lärmaktionsplan für die Stadt Wolfenbüttel (LAP 2022) - Stand der Umsetzung

Aktuelles

Bislang wurden gerade folgende verkehrsrechtlichen und baulichen Maßnahmen umgesetzt:

    • Geschwindigkeitsbeschränkungen vor allem in den Nachtstunden

Besserer Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen

Zur Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerschaft an stark befahrenen Straßen hat der Rat der Stadt Wolfenbüttel im März 2022 den Lärmaktionsplan (LAP) für die Stadt Wolfenbüttel beschlossen. Gleichzeitig wird dadurch die EU-Umgebungslärm-Richtlinie umgesetzt. Eine der wichtigen darin enthaltenen Maßnahmen ist die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h, gerade in den sensiblen Nachtzeiten.
Diese Festsetzung hat den Vorteil, dass sie im Vergleich zu aufwendigen baulichen Maßnahmen relativ kurzfristig Verkehrslärm deutlich vermindern kann: Die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert die Lärmbelastung um 3 dB(A). Diese Dämpfung wird im Vergleich beispielsweise erst durch eine Halbierung des Verkehrsaufkommens erzielt.

Umgesetzt wird diese Maßnahme nach vorheriger Abstimmung mit externen Fachstellen an Hauptstraßen mit einem hohen Verkehrsaufkommen von über 8000 KFZ/Tag, einer engen Bebauung und einer hohen betroffenen Einwohnerdichte. Der Start erfolgte schrittweise seit dem 1. März 2024 und betrifft folgende Straßenabschnitte in der Zeit von 22 bis 6 Uhr:

  • Dr.-Heinrich-Jasper-Straße/Hauptstraße zwischen Jägerstraße und Leiferder Weg
  • Frankfurter Straße ab Ortseingang bis Ringstraße
  • Friedrich-Wilhelm-Straße/Jägermeisterstraße
  • Goslarsche Straße
  • Grüner Platz zwischen Am Okerufer und Neuer Weg
  • Halberstädter Straße zwischen Lindenhalle und Cranachstraße
  • Halchtersche Straße zwischen Bahnhofstraße und Monplaisir
  • Neuer Weg

Auswirkungen auf den fließenden Verkehr ergeben sich in den für die Wohnbevölkerung besonders sensiblen Nachtstunden. Von dieser zeitlichen Beschränkung sind aber nur knapp 9 % der Fahrten betroffen; für die anderen 91 % ändert sich gegenüber der heutigen Situation nichts. Die Stadt hält diese Beschränkung bei der Abwägung zwischen dem Anwohnerschutz und der Verkehrsfunktion daher für fair und vertretbar.

Auf Grund der besonders hohen Lärmbelastung wird auf einzelnen Straßenabschnitten die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h jedoch auch auf die Tagstunden ausgedehnt und erfolgt somit auf folgenden Straßenbereichen ganztägig:

  • Lange Straße
  • Dr.-Heinrich-Jasper-Straße zwischen Lessingplatz und Jägerstraße

Beide Straßen grenzen unmittelbar an Bereiche mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an und sind jeweils nur wenige hundert Meter lang. Die Stadt hält daher auch diese Einschränkung für ausgewogen und vertretbar im Sinne der Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse in diesen Straßen.

Ein weiterer Aspekt sei hier noch erwähnt, der aktuell im Zuge von Geschwindigkeitsbeschränkungen häufig diskutiert wird: Die Umstellung auf Elektromobilität vermindert erst einmal nicht den Verkehrslärm: Ab Tempo 30 ist nicht mehr der Antrieb die dominante Lärmquelle eines Autos, sondern Rollgeräusche und mit zunehmender Geschwindigkeit auch der Fahrtwind.

Neben der Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse erhofft sich die Stadt positive Begleiteffekte wie die Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine Senkung der Unfallzahlen, zum Beispiel durch die Verkürzung von Bremswegen oder eine Verstetigung des Verkehrsflusses, und innerstädtisch auch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Räumen. Die hier eingeleiteten Maßnahmen sind dazu ein erster Schritt, die nächste Stufe des Lärmaktionsplans wird bereits vorbereitet - und dauerhaft wird weniger Lärm in der Stadt allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.


  • Grundsanierung der Mascheroder Straße mit Einbau von Fahrbahnteilern zur Reduktion der Fahrgeschwindigkeit und als Querungshilfen

Ausblick

Gemäß der in der EU-Verordnung vorgesehenen regelmäßigen Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgt 2024 eine turnusmäßige Überprüfung und Überarbeitung des Lärmaktionsplans. Die dazu erforderlichen Lärmkarten wurden vom Land erstellt und werden aktuell vom durch die Stadt beauftragten Fachbüro ausgewertet. Mit diesen Informationen wird in den nächsten Monaten eine öffentliche Beteiligung eingeleitet.

Ansprechpartner für den Lärmaktionsplan

Herr Frank Niemeyer

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Stadtentwicklung und Mobilität

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel