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Lärmaktionsplan Wolfenbüttel

Entstehung

Mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde von der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2002 eine kontinuierliche Reduzierung des Lärmaufkommens im öffentlichen Raum eingeleitet. Nachfolgend wurde diese Richtlinie in die nationalen Gesetzgebungen übernommen, die die jeweilige Umsetzung regelt. In Deutschland wurden dazu in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Paragraphen 47a bis 47f ergänzt. Mit diesen Paragraphen erfolgte eine Aufgabenverteilung zwischen den Bundesländern, die für die Erstellung der Grunddaten zuständig sind, und den Kommunen, die die jeweiligen Lärmaktionspläne (LAP) mit konkreten Schutzmaßnahmen erstellen. Der Lärmaktionsplan für die Stadt Wolfenbüttel wurde von 2019 bis 2022 erarbeitet, vom Rat der Stadt beschlossen und nachfolgend am 2. Mai 2022 öffentlich bekannt gemacht. Detaillierte Informationen zum Lärmaktionsplan und der Erstellung des LAP 2022 

Umsetzung

Teil des Lärmaktionsplans ist ein Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr.Dieser Katalog ist im Beschluss durch den Rat enthalten Rat der Stadt Wolfenbüttel, 30. März 2022: Lärmaktionsplan (LAP) für die Stadt Wolfenbüttel Behandlung der öffentlichen Beteiligung und Beschlussfassung gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die hier verzeichneten Maßnahmen bilden einen großen Pool von Einzelvorhaben, die einzeln oder in Kombination geeignet sind, die Auswirkungen von Verkehrslärm gerade in besonders betroffenen Teilen des Stadtgebietes zu vermindern. Ihre Wirksamkeit, der Umsetzungsaufwand und damit auch der zeitliche Vorlauf werden in einer Matrix bewertet. Die Umsetzung erfolgt sukzessive und ist insbesondere bei baulichen Vorhaben an Baumaßnahmen im jeweiligen Straßenraum geknüpft, da der Stadt keine gesonderten Mittel zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie zur Verfügung stehen.

Einen ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung hat die Verwaltung im Februar 2024 veröffentlicht: Lärmaktionsplan für die Stadt Wolfenbüttel (LAP 2022) - Stand der Umsetzung

Aktuelles

Als aktuelle Maßnahmen sind gerade folgende verkehrsrechtlichen Maßnahmen in der Umsetzung:

Darüber hinaus wurde als Bauvorhaben umgesetzt:

  • Grundsanierung der Mascheroder Straße mit Einbau von Fahrbahnteilern zur Reduktion der Fahrgeschwindigkeit und als Querungshilfen

Ausblick

Gemäß der in der EU-Verordnung vorgesehenen regelmäßigen Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgt 2024 eine turnusmäßige Überprüfung und Überarbeitung des Lärmaktionsplans. Die dazu erforderlichen Lärmkarten wurden vom Land erstellt und werden aktuell vom durch die Stadt beauftragten Fachbüro ausgewertet. Mit diesen Informationen wird in den nächsten Monaten eine öffentliche Beteiligung eingeleitet.

Ansprechpartner für den Lärmaktionsplan

Herr Frank Niemeyer

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Stadtentwicklung und Mobilität

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel