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Zuschüsse zur Verschönerung und Erhaltung von schutzwürdigen Gebäuden

Leistungsbeschreibung

Die Stadt gewährt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für schutzwürdige Gebäude im Interesse der Verschönerung und Erhaltung des Stadtbildes Zuschüsse für Fassadenanstriche, Fassadenverkleidungen, Reinigungs- und Pflegearbeiten an Gebäudeaußenflächen aus Naturstein oder Sichtmauerwerk, Tischlerarbeiten an Fenstern, Außentüren, Tore und an besonders erhaltenswerten Fachwerkteilen, Dacheindeckungen mit Dachziegeln.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer von Gebäuden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag, Aufstellung über die geplanten Arbeiten, Kostenvoranschlag.

Rechtsgrundlage