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Denkmalschutz

Neben Schutz und Pflege, sind das Erfassen und Erforschen von Kulturdenkmalen Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Dabei sollen Kulturdenkmale als überlieferte Geschichtszeugnisse in ihrem historischen Bestand, ihrem Erscheinungsbild und ihrer originalen Bausubstanz für die nachfolgenden Generationen soweit wie möglich erhalten werden.

Sanierungs-, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen sollen denkmalverträglich durchgeführt und Eingriffe in die historische Substanz soweit wie möglich reduziert werden. Sämtliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen an denkmalgeschützten Objekten sind genehmigungspflichtig. Alle denkmalrechtlichen Auskünfte, Beratungen und Genehmigungen sind kostenfrei.

Die erforderlichen Genehmigungen nach § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz bei allen Maßnahmen an Kulturdenkmälern erteilt die zuständige untere Denkmalschutzbehörde. Ihre Aufgabe ist es, im umfassenden Sinn für den Erhalt der Kulturdenkmäler Sorge zu tragen.

Im Zeitraum von 2021 bis Ende 2024 stehen der Denkmalpflege von Stadt und Landkreis Wolfenbüttel Fördermittel zur Verfügung, die sie in eigener Zuständigkeit vergeben können.

Diese Mittel stammen zum überwiegenden Teil aus dem zweiten Projekt „Förderprogramm für Baudenkmale“, das bei der Stiftung Zukunftsfonds Asse beantragt und bewilligt wurde. Durch das Programm sollen hauptsächlich kleinere Maßnahmen in den Genuss von Förderungen kommen.

In den Zuwendungsgrundsätzen ist festgelegt, welche Maßnahmen Zuwendungen bekommen können und in welcher finanziellen Höhe dies möglich ist. Die Fördermittel sind bei der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen. Hierfür ist das Antragsformular des Förderprogramms zu verwenden.

Vor Einreichung des Antrags sollte die zuständige untere Denkmalschutzbehörde kontaktiert werden.

Weitere Informationen

  1. Zuwendungsgrundsätze Denkmalförderung Stadt und Landkreis Wolfenbüttel
  2. Zuwendungsantrag Denkmalpflege - Stadt Wolfenbüttel
  3. Zuwendungsantrag Denkmalpflege - Landkreis Wolfenbüttel
  4. Genehmigung nach § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes

Informationen zur Denkmalförderung im Landkreis Wolfenbüttel: zum Denkmalschutz auf der Internetseite des Landkreises Wolfenbüttel