Gestaltungsbeirat der Stadt Wolfenbüttel
Der Gestaltungsbeirat berät als unabhängiges Sachverständigengremium den Rat der Stadt Wolfenbüttel und seine Gremien, die Stadtverwaltung und private Bauherren bei der Gestaltung von städtebaulich bedeutsamen Vorhaben. Der Beirat erarbeitet dazu Empfehlungen als Entscheidungsgrundlage für Rat und Verwaltung.
Hierbei soll das gesamte Spektrum städtebaulich und stadtplanerisch relevanter Fragen, die für die Erhaltung und Fortentwicklung des historischen Stadtbildes Wolfenbüttels von erheblicher Bedeutung sind, ergebnisoffen diskutiert und auf ihre „Stadtverträglichkeit“ untersucht, geprüft und beurteilt werden.
Ziel des Gestaltungsbeirates der Stadt Wolfenbüttel ist es, das Stadtbild gestalterisch zu verbessern, die architektonische und städtebauliche Qualität auf einem hohen Niveau zu sichern und fortzuschreiben sowie Fehlentwicklungen in Architektur und Städtebau zu vermeiden.
Der Gestaltungsbeirat wird von städtischer Seite durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die im Amt für Stadtentwicklung, Planen und Bauen angesiedelt ist.
Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates
Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Rat der Stadt Wolfenbüttel berufen werden. der Gestaltungsbeirat für den Zeitraum 2020 bis 2024 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Dipl.-Ing. Canan Rohde-Can, Rohdecan Architekten GmbH, Dresden
- Dipl.-Ing. Frederike Sieweke-Lagemann, Bernrieder.Sieweke-Lagemann.Architekten BDA GmbH, Berlin
- Dr.-Ing. Klaus Habermann-Nieße, plan zwei Stadtplanung und Architektur, Hannover
- Dipl.-Ing. Tobias Mann, Mann Landschaftsarchitektur, Fulda
- Prof. Dr. Georg Skalecki, Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege der Freien Hansestadt Bremen
Neben den stimmberechtigten Mitgliedern können an den nichtöffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirates (jeweils ohne Stimmrecht) der Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel, der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt und der Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Planen und Bau teilnehmen, sowie auf Einladung der Geschäftsstelle. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Sachverständige und Auskunftspersonen nach Bedarf.
Weitere Informationen
- 62-01 Geschäftsordnung für den Gestaltungsbeirat(PDF-Datei: PDF, 353 kB, 28.12.2019, nicht barrierefrei)