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Stadtentwicklung

Die Stadtentwicklung beinhaltet alle Aufgabenbereiche räumlicher Entwicklung im Stadtgebiet auf konzeptioneller und planerischer Ebene. Hier werden die verschiedenen Aspekte und Anforderungen koordiniert und Leitlinien erarbeitet für die Ebene der konkreten Baumaßnahmen, die dann durch die Stadt selbst oder private Akteure umgesetzt werden.

An einer Wand hängt ein Grundrissentwurf vom Wolfenbütteler Schlossplatz mit umliegenden Gebäuden. An dem Plan steht ein Mann, der auf ein Gebäude deutet. © Stadt Wolfenbüttel
Schlossplatzumgestaltung: Architekt Tobias Mann erklärt seinen Entwurf

Die Planungen erfolgen jeweils in engem Austausch und in gegenseitiger Abstimmung mit den betroffenen und beteiligten Fachabteilungen der Stadt und externen Behörden bei Kreis und Land. Darüber hinaus berät die Stadtentwicklung Politik, Bürger und Investoren in allen baulichen Fragen und bei deren Vorhaben.

Auf dieser konzeptionellen Ebene bearbeitet die Stadtentwicklung grob drei Haupthandlungsfelder:

  • Siedlungsentwicklung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne)
  • Verkehr
  • Grün- und Umweltplanung

Neben diesen Kernbereichen der kommunalen Selbstbestimmung erarbeitet die Stadtentwicklung auch Konzepte für bestimmte Funktionen, z.B. für Einzelhandel, Wohnen oder Gewerbe, oder für räumliche Teilbereiche z.B. die Fußgängerzone oder Ortskerne. Sie führt dazu auch Wettbewerbe durch wie beim Schlossplatz und koordiniert die Teilnahme an städtebaulichen Förderprogrammen des Bundes.

Die Stadtentwicklung koordiniert die Ziele der baulichen Entwicklung mit den Anforderungen des Verkehrs und der verschiedenen Verkehrsarten – vom Fußgänger bis zum LKW. Kerninstrument ist dabei der Verkehrsentwicklungsplan als gesamtstädtische Planung.

Neben dem bebauten Stadtgebiet ist auch die Entwicklung der Grün- und Freiflächen Aufgabe der Stadtentwicklung. Derzeit konzentriert sich die Stadtentwicklung auf Aufgaben des Hochwasserschutzes und der Gewässerentwicklung sowie ökologische Ersatzmaßnahmen für Bauvorhaben.

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