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Bebauungsplan VG1 "Feuerwehr Salzdahlum", 
1. Teiländerung des Bebauungsplanes VG „Kleingärten Salzdahlum“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch

Veröffentlichungszeitraum: 22. Mai bis 22. Juni 2026

Bebauungsplan VG1 "Feuerwehr Salzdahlum", 
1. Teiländerung des Bebauungsplanes VG »Kleingärten Salzdahlum« © Quelle: "Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und Katasterverwaltung" © 2025
Bebauungsplan VG1 "Feuerwehr Salzdahlum", 1. Teiländerung des Bebauungsplanes VG »Kleingärten Salzdahlum«

Folgende Unterlagen können Sie hier als einzelne PDF-Dateien herunterladen:

Download als ZIP-Datei(ZIP-Datei: 16.5 MB)


Ergänzend können die Unterlagen auch während der Öffnungszeiten barrierefrei im Vorbereich des Bürgeramtes, Sachgebiet Bürgerdienste, in der Kommißstraße 3-4 (im Durchgang zwischen Stadtmarkt und Kommißstraße) eingesehen werden.

Stellungnahmen

  • Während der Veröffentlichungsfrist kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen elektronisch über das untenstehende Bürgerbeteiligungsformular abgegeben.
  • Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange können ihre Stellungnahme über ein gesondertes Formular abgeben.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit Ihre Stellungnahme schriftlich an die Stadt Wolfenbüttel, Amt für Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Abteilung Stadtplanung, Stadtmarkt 3-6, 38300 Wolfenbüttel oder auch per E-Mail an stadtplanung@wolfenbuettel.de zu richten oder zur Niederschrift nach vorheriger Terminabsprache per Telefon (05331 86-273) oder Email (stadtplanung@wolfenbuettel.de) zu erklären. Bitte geben Sie dabei als Betreff den oben genannten Titel des Planverfahrens an.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 5 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information über die Datenverarbeitung im Rahmen der Bauleitplanung“, das mit veröffentlicht ist.


Bürgerbeteiligungsformular

zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

In diesem E-Mail-Formular können Sie Ihre Stellungnahme zum nachfolgend genannten Bauleitplanverfahren eingeben.

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.


Maximal 10 MB und nur Dateien im Format PDF, JPG erlaubt



Nach dem Versand des Formulares erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihrer Stellungnahme zugemailt.

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Kontakt

Frau Iris Weber

Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Stadtplanung

Stadtmarkt 3–6
38300 Wolfenbüttel