Durch die grundsätzliche Schließung des Rathauses können auch in den Bürgerdiensten nur noch zwingend notwendige Dienstleistungen angeboten werden, wenn ein persönliches Erscheinen vorgeschrieben ist und die besondere Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund steht bis zum 18. April 2021 nur noch ein eingeschränktes Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Hierzu zählen:
- Personalausweise, die nicht länger als vier bis fünf Wochen noch gültig sind und kein Reisepass vorhanden ist,
- Reisepässe, Kinderreisepässe, Ausweise für Kinder unter 16 Jahren, wenn Nachweise vorgelegt werden, dass diese innerhalb der nächsten vier bis acht Wochen benötigt werden (zum Beispiel Reiseunterlagen, Bestätigung des Arbeitgebers und ähnliches),
- Vorläufige Dokumente, die zur Vorlage bei anderen Stellen benötigt werden,
- Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge, die innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen vorgelegt werden müssen,
- An-, Um-, Abmeldungen, wenn dringend eine Meldebestätigung zur Vorlage bei einer anderen Stelle benötigt wird,
- unaufschiebbare Gewerbeangelegenheiten, für die dringend eine Anzeigenbestätigung benötigt wird,
- Fundsachenaushändigung, sofern die Fundsache dringend benötigt wird.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, unbedingt vorab einen Termin zu beantragen. Für oben genannte Leistungen bereits vereinbarte Termine werden wie vereinbart wahrgenommen.
Fundsachen können telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Alle anderen Leistungen werden nur noch schriftlich oder, wenn möglich, telefonisch bearbeitet.
Kontakt
Tel: 05331-86555
E-Mail: buergeramt@wolfenbuettel.de