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Hier finden Bürgerinnen und Bürger der Kommune Wolfenbüttel - das sind außer dem Stadtgebiet Wolfenbüttel die Ortsteile Adersheim, Ahlum, Atzum, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Linden, Salzdahlum und Wendessen - die Ansprechpartner für ihre Anliegen.
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Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Deutschen, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben, kann auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der vom Auswärten Amt bestimmten Auslandsvertretung, in deren Bezirk sich die antragstellende Person gewöhnlich aufhält.
Aus wichtigem Grund kann auch eine örtlich nicht zuständige Auslandsvertretung oder die örtlich nicht zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt im Inland kontaktiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Ihre Geburtsurkunde (wenn ledig) oder Heiratsurkunde (bei allen anderen Familienständen) und ggf. die Namensänderungsurkunde (falls eine Namensänderung erfolgt ist, z.B. der Geburtsname wieder angenommen wurde, eine Namenserklärung nach der Eheschließung getätigt wurde, bei Namensschenkung, Adoption usw., bei ausländischen Urkunden bitte eine von einem beeidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzung beifügen),
- Ihren abgelaufenen oder vorläufigen Personalausweis, falls nicht vorhanden den Reisepass.
Hinweis für eingebürgerte Antragsteller:
Der ausländische Reisepass muss zwingend vorgelegt werden. Sollte dieser eingezogen worden sein, lassen Sie sich bitte eine beglaubigte Kopie aushändigen.
Gebühren
- Gebühr: 58,80 Euro
Antragsteller/-innen ab 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland - Gebühr: 13,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle - Kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises - Gebühr: 52,80 Euro
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland - Kostenfrei
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
Was sollte ich noch wissen?
Eine nicht zuständige Stelle darf nur tätig werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und diese von der zuständigen Stelle ermächtigt wurde.
Voraussetzungen
-
Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)