Theaterkasse
Kulturbüro - 410/Lessingtheater
Theaterkasse
Stadtmarkt 7A
38300 Wolfenbüttel
+49 5331 86-507
Hier finden Bürgerinnen und Bürger der Kommune Wolfenbüttel - das sind außer dem Stadtgebiet Wolfenbüttel die Ortsteile Adersheim, Ahlum, Atzum, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Linden, Salzdahlum und Wendessen - die Ansprechpartner für ihre Anliegen.
Um nach der gewünschten Information zu einer Leistung zu suchen, geben Sie entweder ein Stichwort in dem Suchfeld "Suchbegriff" ein oder Sie suchen die Leistung über die "A bis Z"-Navigation. Dort sind alle Leistungen alphabetisch aufgelistet.
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Eine Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der das Kind oder der Jugendliche unter 16 Jahren den Hauptwohnsitz hat.
Der ausländische Reisepass muss zwingend vorgelegt werden. Sollte dieser eingezogen worden sein, lassen Sie sich bitte eine beglaubigte Kopie aushändigen.
Die Stellung eines förmlichen Antrages ist nur durch den Antragsteller möglich. Dieser muss zwecks Identitätsprüfung zwingend dabei sein. Eine Vertretung durch Bevollmächtige ist nicht möglich.
Sollte kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden sein, muss ein gesetzlicher Vertreter mitkommen, der die Identität des Antragstellers bestätigen kann. Sollte ein persönliches Erscheinen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an einen zuständigen Sachbearbeiter.
Einverständniserklärung zur Ausstellung von Dokumenten (PDF, 16 kB)
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.
Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich.
Es reicht aus, wenn ein Erziehungsberechtigter den Ausweis beantragt und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung und seinen Personalausweis vorlegen lässt.