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Kinder-Rabatt bei Grundstückserwerb

Seit dem 1. Juli 2007 bietet die Stadt Wolfenbüttel Bauwilligen mit Kindern beim Kauf eines selbstgenutzten Wohnbaugrundstückes aus einem städtischen Baugebiet einen Kinder-Rabatt an. Hierbei muss das Grundstück von der Stadt Wolfenbüttel erworben worden sein.

Ein Kind spielt mit einem kleinen Spielzeug-Bagger. © Pixabay.com
Kind spielt mit einem Bagger

Dieser beträgt pro minderjährigem Kind 7,50 Euro je Quadratmeter, bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von maximal 20.000 Euro. Dazu zählen auch alle Kinder, die innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden. Vorausgesetzt wird, dass - ebenfalls innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages - der Hauptwohnsitz auf dem Erwerbsgrundstück in Wolfenbüttel genommen wird, was durch Vorlage der entsprechenden Meldebescheinigungen nachzuweisen ist.

Die Bewilligung des Kinder-Rabattes ist an den Bezug von Kindergeld gekoppelt. Hierfür ist die Vorlage des entsprechenden Kindergeldbescheides erforderlich. Die Abrechnung erfolgt, sobald die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.