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Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) ist die Leitlinie für die Entwicklung des Einzelhandels im gesamten Stadtgebiet. Es wurde im Dezember 2018 vom Stadtrat beschlossen und schreibt das bisherige Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2008 fort. Es basiert auf einer Untersuchung der bestehenden Siedlungs- und Einzelhandelsstrukturen sowie den Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung durch das Büro Stadt + Handel (Dortmund) aus den Jahren 2016 bis 2018.

Ziel der Stadt ist es, den Einzelhandel in Wolfenbüttel künftig stärker mit dem Siedlungsbestand zu verknüpfen. Daher sollen der Erhalt und die Entwicklung von im Stadtgebiet integrierten Einzelhandelslagen (zentrale Versorgungsbereiche) gefördert werden. Autoorientierte Einzelstandorte am Siedlungsrand, die erheblich zum Verkehrsaufkommen beitragen und für weniger mobile Bevölkerungsteile kaum Nutzen haben, sollen entsprechend deutlich eingeschränkt werden. Dies ist auch Zielsetzung der übergeordneten räumlichen Planung des Landes, das hiermit auf den demographischen Wandel reagiert sowie übergeordneten Zielen zur Verminderung von Abgas- und Lärmemissionen folgt. Diese landespolitischen Ziele sind von der Stadt bei ihren Planungen zu berücksichtigen.

Für das EHZK ergeben sich hieraus drei Hauptansatzpunkte

  • Stärkung der Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich als Schwerpunkt des Einzelhandels im Stadtgebiet, insbesondere für Waren des mittel- und längerfristigen Bedarfes (zum Beispiel Bekleidung, Haushaltswaren). Dieser Bereich ist durch die Fußgängerzone geprägt und weist mit seinem Umfeld die höchste Dichte und Vielfalt an Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen, Büros und Arbeitsstätten aber auch touristischen Einrichtungen und Gastronomie auf. Diese vielfältigen Funktionen des Stadtzentrums sind untrennbar mit der Handels- und Einkaufsfunktion verbunden, die daher erhalten und gestärkt werden soll. Ergänzt wird der zentrale Versorgungsbereich der Innenstadt durch das Einzelhandelszentrum am Bahnhof.
  • Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung mit den Produkten des alltäglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Drogeriewaren im gesamten Stadtgebiet. Dazu erfolgte die Ausweisung von Nahversorgungszentren als Schwerpunkten der wohnortnahen Grundversorgung. Diese Zentren knüpfen durchweg an vorhandenen Einzelhandel an und besitzen für die umliegende Wohnbebauung eine hohe Bedeutung. Sie sind zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV durchweg gut erreichbar. Den Nahversorgungszentren kommt auch eine hohe Bedeutung zu als sozialen Treffpunkten im Alltag. Daher folgt die Ausweisung dem Ansatz, Läden und Geschäfte zu bündeln, sie wenn möglich zu ergänzen, auch mit Dienstleistungsbetrieben, Praxen und ähnlichen Einrichtungen.
  • Konzept für die ergänzenden Standorte des Stadtgebietes, die vorrangig die drei Fachmarktzentren im Stadtgebiet umfassen, aber auch sonstige Standorte für den Einzelhandel. Diese Standorte haben Bestandsschutz, eine Entwicklung kann nur erfolgen, soweit die zentralen Versorgungsbereiche hierdurch nicht in Frage gestellt werden. Dasselbe gilt auch für ganz neue Standorte. Ermittelt wird dies durch die Berechnung der Kaufkraftumverteilung durch den erweiterten oder zusätzlichen Betrieb.

Neben der räumlichen Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches und der Nahversorgungszentren wurde im EHZK die bestehende „Wolfenbütteler Liste“ aktualisiert, die die zulässigen Warensortimente für die einzelnen Zentrenbereiche festlegt. Unterschieden wird dabei in zentrenrelevante, nahversorgungsrelevante und sonstige Sortimente. Je nach Art und Umfang des Sortiments ergibt sich die Verträglichkeit eines Einzelhandelsbetriebes mit dem EHZK und somit seine Zulässigkeit. Diese kann also eingeschränkt sein, um die Gesamtversorgungsstruktur zu sichern. Mit diesen Festlegungen wird aber gleichzeitig auch die Investitionssicherheit für Händler und Investoren unterstützt, die eine wichtige Voraussetzung für einen attraktiven und leistungsfähigen Einzelhandel ist.

Weitere Informationen

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Wolfenbüttel Endfassung 2019

Wolfenbütteler Liste