Personalausweis
Leistungsnummer: 99008001000000
Volltext
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Diese können auf Antrag aktiviert bzw. deaktiviert werden.
Funktionen
-
elektronischer Identitätsnachweis
(eID-Funktion)
- z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
-
elektronische Signatur
- ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
-
zwei digitale Fingerabdrücke
- Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden
Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:
- Familienname
- Geburtsname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- Ordensname
- Künstlername
Seit dem 1. November 2010 löst der Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ab. Der bisherige ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.
Weitere Dienstleistungen zum Personalausweis
- Personalausweis beantragen
- Erstmalig einen Personalausweis beantragen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung nach Scheidung
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis Ausgabe
- Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis Meldung
- Personalausweis Meldung wegen Diebstahl
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden
- Personalausweis Statusabfrage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport