Sonderrufnummern Einrichtung Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“
Leistungsnummer: 99146001153007
Leistungsbeschreibung
Sie möchten nach Deutschland zuwandern oder sind bereits zugewandert? Über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ erhalten Sie eine telefonische Beratung zu den Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu beginnen.
Die Hotline-Beratung gibt Ihnen auf Deutsch oder auf Englisch Auskunft zu folgenden Themen:
- Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse (Anerkennungsverfahren für Berufs- Studien- und Schulabschlüsse; Angabe der zuständigen Anerkennungsstelle und des entsprechenden deutschen Berufs [Referenzberuf])
- Einreise und Aufenthalt in Deutschland (Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit; Visum; Aufenthaltstitel; Ehegatten- und Familiennachzug)
- Spracherwerb (Angebote zum Deutschlernen; Integrationskurse; berufsbezogene Sprachkurse; Deutsch für Kinder und Jugendliche; Angebote zum Deutschlernen im Ausland)
- Studium und Ausbildung (Voraussetzungen für ein Studium/Ausbildung, Beratungsangebote, Perspektiven für Studienabsolventen/Auszubildende)
- Arbeit und Beruf (Arbeitssuche; Arbeitsbedingungen; Arbeitsförderung; Arbeitsmarktchancen; Vermittlungsdienstleistungen; Sozialversicherung/Steuern
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland". Die Hotline ist unter der Telefonnummer +49 30 1815 - 1111 wie folgt erreichbar.
Mo. 09:00 – 15:00 Uhr
Di. 09:00 – 15:00 Uhr
Mi. 09:00 – 15:00 Uhr
Do. 09:00 – 15:00 Uhr
Fr. 09:00 – 15:00 Uhr
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Wenn Sie aus dem Festnetz anrufen, fallen die ortsüblichen Telefongebühren an. Die Kosten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können davon abweichen. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, gilt der jeweilige Auslandspreis Ihres Tarifs.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Berater und Beraterinnen können Ihnen nur allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen erteilen. Die Entscheidung, ob bei Ihnen persönlich die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels erfüllt sind, trifft immer die zuständige Deutsche Botschaft bzw. die zuständige Ausländerbehörde.
Eine Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen wird nicht von den Beratern und Beraterinnen der Hotline vorgenommen, sondern von den zuständigen Stellen in den Bundesländern.
- Zentrales Willkommens-Portal
- Informationen über die Hotline und ihre Angebote, Telefonnummer und Sprechzeiten
- weitere Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchltinge (BMAF)
- Portal Anerkennung in Deutschland
- Beratungsstellen des Netzwerks »Integration durch Qualifizierung« (IQ-Beratungsstellen)
Fachlich freigegeben am
15.02.2016
Fachlich freigegeben durch
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge