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Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse (HWK) - Auskünfte erteilen

Leistungsnummer: 99058032055000

Volltext

Wenn Sie Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben benötigen oder wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle bei der Handwerkskammer (HWK) beantragen.

Damit die Handwerkskammer Auskünfte aus der Handwerksrolle erteilt, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat, die Übermittlung seiner Daten auszuschließen. Beispielsweise besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Sie die Informationen benötigen, um prüfen zu können, ob Sie den Betrieb bei einer Ausschreibung einbeziehen wollen. Diese Voraussetzungen gelten auch für Auskünfte aus den Verzeichnissen der Handwerkskammer für die zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbebetriebe.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).  

Erforderliche Unterlagen

Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.

Kosten

Für die Auskunft aus der Handwerksrolle werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer. 

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Anträge / Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.07.2010
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen 

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).  

Voraussetzungen

  • Antrag
  • Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 HwO

Frist

Die Eintragung in die Handwerksrolle muss vor der erstmaligen selbstständigen Ausübung des zulassungspflichtigen Handwerks erfolgen. 

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.  

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer. 
  • Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und nimmt bei positiver Prüfung die Eintragung in die Handwerksrolle vor. 
  • Mit der Eintragung in die Handwerksrolle ist die Ausstellung einer Handwerkskarte verbunden. Mit der Handwerkskarte können Sie sich später als eingetragener Handwerksbetrieb ausweisen. 

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:                

Wenn der Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegt werden soll, muss eine Anmeldung bei der dortigen Handwerkskammer erfolgen. 

Wenn Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammerbezirk verlegen, müssen Sie sich bei der dortigen Handwerkskammer anmelden.

Rechtsbehelf

Nicht angegeben