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Nutzungsgenehmigung von Mineralwasserbrunnen: Erteilung

Leistungsnummer: 99129021001000

Volltext

Natürliches Mineralwasser darf nur aus Quellen gewonnen werden, für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Erforderliche Unterlagen

Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 5 Anlage 1 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlage 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.08.2010

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 390,00 EUR, höchstens 920,00 EUR. (Vorkasse: nein)