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Futtermittelunternehmen - Zulassung nach Art. 10 VO (EG) Nr. 183/2005

Volltext

Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Frist

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.08.2010